Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Ermittlung des Liquiditätsbedarfes, ggf. mit Unterstützung von Beratern
- Vorbereitung von Entscheidungsunteriagen für Banken, wichtig sind insbesondere:
- Jahresabsohluss 2018
- vorläufiger Jahresabsohluss 2019, alternativ BWA2019 inkl. Summen-/Saldenliste
- kurze Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
- vorläufige Liquiditätspianung 2020
- Rentabilitätsplanungen für 2020 und 2021 - Beratungsgespräch führen, je nach Ausgangssituation
- direkt mit der Hausbank (Firmenkundenberater)
- vorab mit Förder-/Finanzierungsberatern der Kammern
- mit Förder-/Finanzierungsexperten der Bürgschaftsbank NRW - Beantragung der Finanzierungsmittel
- bei der Hausbank, ggf. besichert durch Bürgschaftsbank
- direkte Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank via Finanzierungsportal ermoeglicher.de - wichtige Telefonnummern
- Bürgschaftsbank: 02131 5107-200
- NRW.BANK: 0211 91741 -4800
- Industrie- und Handelskammern: bitte regionale IHK ansprechen
- Handwerkskammern: bitte regionale HWK ansprechen
Die konkreten Fördermöglichkeiten
- bis zu T€ 75 stille Beteiligung (Mikromezzaninfonds) zur Liquiditätsfinanzierung (direkte Beantragung durch Unternehmen über www.kbq-nrw.de)
- bis zu T€ 2.500 Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken
- Antrag über die Hausbank, Kredite bis
> T€ 250 im Expressverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Antragseingang)
> T€ 500 im Umlaufverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen) - Anfragen durch Unternehmen direkt über www.ermoeglicher.de für Kredite bis €3,215 Mio.
- hälftiges Bearbeitungsentgelt für Corona-bedingte Liquiditätsfinanzierungen
- kostenlose Finanzierungsberatung unter 02131 5107-200