Dem Anschreiben der SOKA-Bau liegt zumeist ein entsprechendes Erfassungsblatt oder der Hinweis auf die Online-Anmeldung zu einem SOKA-Bau-Konto bei. Dies animiert die Betriebe nicht selten dazu, dass die Betriebsinhaber dieses Formblatt oder auch den Online-Antrag ausfüllen oder ausfüllen lassen und an die SOKA-Bau zurücksenden.
Das ist zumeist ein Fehler! Den Betrieben ist dringend anzuraten, das Erfassungsblatt, den Anmeldebogen nicht auszufüllen. Mitglieder der örtlichen Metall-Innungen reagieren idealerweise mit einer Nachfrage bei ihrer örtlichen Innung oder beim Fachverband Metall NW: Am besten direkt und unmittelbar!
Die Mitarbeiter der Innungen / des Verbandes werden Ihnen mitteilen, dass in die Handwerksrolle eingetragene Metallbauer, die im Rahmen ihres Rolleneintrags tätig sind, keinerlei Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei der SOKA-BAU hätten. Dabei übernimmt entweder die Metall-Innung oder der Fachverband Metall NW den erforderlichen Schriftverkehr für die Innungsmitglieder, immer mit ausführlicher Information auch an das Innungsmitglied.
Metallhandwerker außerhalb der örtlichen Metall-Innungen laufen hingegen Gefahr, dass die SOKA-BAU Beitragsbescheide, die wegen einer vierjährigen Rückwirkung viele Betriebe vor unlösbare finanzielle Probleme stellt, ausstellt und vollstreckt.
Deshalb: Schreibt die SOKA-Bau – melden Sie sich bei Ihrer Innung oder beim Fachverband Metall NW (Tel. 0201-896470).
Datum: 09.09.2021