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  • Soka-Bau
  • SOKA-BAU Beiträge

    Mit uns sparen Sie bares Geld!

    Es kann jeden treffen. Die SOKA-Bau verlangt Auskunft über den Tätigkeitsbereich des Betriebes, die Anzahl der Beschäftigten und die gezahlten Löhne. Und nun? 

    Jetzt müssen Sie reagieren und zwar nicht in Richtung der SOKA-Bau!

    • Wir helfen:

      Übersenden Sie uns die Anfrage der SOKA-Bau. Wir nehmen úmgehend Kontakt zu Ihnen auf, beraten Sie und übernehmen den erforderlichen Schriftverkehr für Sie.

      In der Regel gilt:

      Als ein in die Handwerksrolle eingetragener Metallbauer und Mitglied in einer nordrhein-westfälischen Metallinnung, der im Rahmen seines Rolleneintrags tätig sind, hat keinerlei Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei der SOKA-BAU.

      Und das können Mitglieder einsparen:

      In einem metallhandwerklichen Unternehmen werden drei Vollzeitkräfte und zwei Auszubildende beschäftigt. Die Jahresbruttolohnsumme beträgt hier im Beispiel 100.000 EURO.

      Dann gilt dieser beispielhafte Vergleich:

      Beitrag SOKABeispiel Innungsbeitrag
      Gesamtumlage 20.400€Grundbeitrag 685€
      Erstattung: 14.250€Zusatzbeitrag 255€
      5.850€940€

       

    • Zusätzlich gilt für langjährige Mitglieder:

      Aufgrund der Verjährungsvorschriften kann die SoKa- Bau bis zu 4Jahre zurückliegende Beiträge fordern. Zur Vereinfachung der Verfahren ist für langjährige Mitglieder der Innungen folgende ergänzende Regelung aufgenommen worden: Wer bereits seit dem 30. Juni 2014 ununterbrochen Mitglied einer nordrhein-westfälichen Metall-Innung ist, ist von der Beitragspflicht  zur SOKA-Bau durch eine entsprechende Anzeige bei der SOKA-Bau durch den Fachverband Metall NW befreit.

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