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Lärm im metallverarbeitenden Betrieb

Was für den einen kaum auffällt, kann für den anderen äußerst störend sein. Lärm kann nicht nur als Belästigung empfunden werden, sondern auch zu irreversibler Schwerhörigkeit führen. Doch ab wann werden Geräusche als Lärm wahrgenommen?  Welche Frequenzen sind für unser Ohr besonders empfindlich? Und welche Messungen sind objektiv möglich?  Was muss bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beachtet werden? Hierfür haben wir in diesem Seminar ein offenes Ohr.

Inhalte:
  • Einführung in die Lärmproblematik
  • Rechtliche Grundlagen und angewandte Normen
  • Physikalische Grundlagen, Schallentstehung, akustische Berechnungen
  • Persönliche Schutzausrüstungen – für jeden Lärm und jede
    Tätigkeit den passenden Gehörschutz wählen
  • Messen, protokollieren, beurteilen
  • Ermittlung der Schallexposition
Zielgruppe:

Inhaber / Führungskräfte

 
Anmeldeschluss:

7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

 

Besonderheiten:

 

Dipl.-Ing. Sich.-Ing. Lars Preißner

Lärm im metallverarbeitenden Betrieb

Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen wollen, dann melden Sie sich bitte über das folgende Formular an. 

Datum

14. Mrz 2025

Uhrzeit

10:00 - 14:00

Standort

Fachverband Metall NW
Ruhrallee 12, 45138 Essen
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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.