Suche

Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen

Der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) stellt ein aktualisiertes ZDH-Praxis Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ zur Verfügung.

 

Sturzflutartige Regenfälle, Flüsse, die über die Ufer treten und damit ganze Landstriche verwüsten, bedeuten für alle Betroffenen – und damit auch für die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Belastung mit zum Teil existenziellen Folgen. Erneut sind durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe in süddeutschen Bundesländern erhebliche Schäden entstanden.

 

Bei Eintritt derartiger Naturkatastrophen stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Reduzierung der Personalkosten spielt dabei eine Rolle.

 

Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte, die für den Arbeitgeber angesichts der aktuellen Extremwetterereignisse relevant sind, hat der ZDH in dem aktualisierten ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ für Sie zusammengestellt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Warenkorb
Nach oben scrollen

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.