Der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) stellt ein aktualisiertes ZDH-Praxis Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ zur Verfügung.
Sturzflutartige Regenfälle, Flüsse, die über die Ufer treten und damit ganze Landstriche verwüsten, bedeuten für alle Betroffenen – und damit auch für die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Belastung mit zum Teil existenziellen Folgen. Erneut sind durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe in süddeutschen Bundesländern erhebliche Schäden entstanden.
Bei Eintritt derartiger Naturkatastrophen stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Reduzierung der Personalkosten spielt dabei eine Rolle.
Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte, die für den Arbeitgeber angesichts der aktuellen Extremwetterereignisse relevant sind, hat der ZDH in dem aktualisierten ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ für Sie zusammengestellt.