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BFSG – Gesetz in Kraft getreten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Webseiten sollen also auch für blinde oder sehbehinderte Personen gut nutzbar sein. Eine Missachtung der neuen Gesetzesvorgaben kann teure Konsequenzen haben – es können Abmahnungen erfolgen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro fällig werden.

Welche Betriebe sind betroffen?
Die Vorgaben des BFSG gelten für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten wie z.B. bei Online-Shops. Voraussetzung sind mind. zehn Beschäftigte oder ein Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro. Wer diese Schwellen überschreitet und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss seine Website barrierefrei machen. Die Verpflichtung gilt nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die in § 1 Abs. 2 und 3 BFSG aufgelistet sind. Für Metallbauer oder Feinwerkmechaniker sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr relevant.

Welche Ausnahmen gibt es?
Die Pflicht zur Barrierefreien Gestaltung gilt nur dann, wenn über die Seite Verbraucherverträge abgeschlossen werden können. Reine B2B-Seiten sind ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Webseiten, auf denen nur das Unternehmen, seine Produkte und Mitarbeiter vorgestellt werden, ohne die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu bieten. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Karriereseiten, die sich grundsätzlich an zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Ein Arbeitsvertrag oder auch ein Ausbildungsvertrag ist kein Verbrauchervertrag im Sinne des Gesetzes.

Damit gilt: Auch wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und der Umsatz mehr als 2 Mio. Euro beträgt, entsteht keine Pflicht zur barrierefreien Gestaltung, solange keine Verbraucherverträge über die Seite abgeschlossen werden können.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Nach dem BFSG müssen die auf der Website befindlichen Informationen
⦁ auffindbar und verständlich sein,
⦁ über mehr als einen Sinneskanal zugänglich sein (z.B. Bildbeschreibungen für Sehbehinderte), ohne Maus bedienbar sein,
⦁ Videos mit Untertiteln oder Textalternativen versehen werden.

Eine übersichtlich gestaltete Seite hilft allen Nutzern dabei, die Angebote auf der Seite besser lesen und verstehen zu können. Auch wenn es nicht um einen Vertragsabschluss geht.

Praxis-Tipp für Handwerksbetriebe
Grundsätzlich betrifft das BFSG nur wenige Handwerksbetriebe. Lassen Sie sich daher nicht von pauschalen Angeboten zur Überarbeitung Ihrer Internetseite verunsichern. Prüfen Sie zunächst, ob eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung überhaupt besteht. Nehmen Sie hierfür auch die Beratung Ihrer Innung oder Kreishandwerkerschaft in Anspruch.

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Dunkle Rhetorik” von Wladislaw Jachtchenko. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 08.08.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Dunkle Rhetorik” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 3” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 11.07.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 3” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal eine Halbjahres-Lizenz für “MetallStat”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 10.06.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung MetallStat” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben zehn mal 1 Exemplar “Englisch für Metallbauer”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 09.05.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Englisch für Metallbauer” geschehen.

Die zehn Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben zehn mal zehn “Duftbaum – Fachbetrieb der Metallinnung
“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 04.04.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Duftbäume” geschehen.

Die zehn Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 2” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.03.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 2” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.