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Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung. Ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der UDH das anliegende Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeits-rechtlich zu beachten?“ in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind.

Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung durch die Fachverbände und Innungen nicht ersetzen.

Lang- und Kurzfassung des UDH-Leitfadens stehen zum Download bereit.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

Die 10 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Aus logistischen Gründen werden die Post-Adressen der Gewinner an den Autor Ulrich Dietze c/o DV Deutsche Vertriebsberatung GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 58c, 40822 Mettmann, weitergegeben, der diese Adressen für den Versand der Gewinne verwendet und speichert. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.