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EU-Lieferkettenrichtlinie veröffentlicht

Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde am 05.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.

Die Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. In Deutschland wird hierfür das bereits bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst werden. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier. Es ist beabsichtigt, die “Änderung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes so bürokratiearm wie möglich” umzusetzen.

Dafür engagiert sich der Bundesverband Metall auf politischer Bühne seit langem.  Alle Pflichten aus der Richtlinie, auch die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, sollen erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich werden:

  • Für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten weltweit und 1.500 Millionen Euro Umsatz ab 2027;
  • Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit und 900 Millionen Euro Umsatz ab 2028;
  • Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten weltweit und 450 Millionen Euro Umsatz ab 2029.

Ab Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zum 1. Januar 2025 sollen die Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die auf Grund von EU-Recht neu vorgesehenen Berichte nach der CSRD ersetzen. Bis dahin soll von einer Sanktionierung bei Verstößen gegen Berichtspflichten nach dem LkSG abgesehen werden. Zudem sollen die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD deutlich reduzieren werden. Es sollen verbindliche Standards festlegen werden, nach denen Unternehmen für ihre Informationsgewinnung bei KMU in ihrer Lieferkette Informationen abfragen dürfen, um so für die vielen kleinen Unternehmen, die nur nachgelagert betroffen sind, spürbare Erleichterung zu schaffen.

Der Bundesverband Metall wird sich insbesondere hinsichtlich des letztgenannten Punktes auch weiterhin dafür einsetzen, dass die mittelbare Inanspruchnahme die Handwerksbetriebe nicht überfordert.

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 1” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.11.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 1” geschehen.

Die 5 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.