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Gas- und Strompreisbremsen

Die dramatischen Preisentwicklungen für Strom, Gas und Öl haben zu einem Eingreifen der Politik geführt. Sowohl die Bundesregierung als auch die europäischen Nachbarn haben einige Entlastungen für Unternehmen und Verbraucher sowie Sanktionen gegen Russland beschlossen. Wir geben einen Überblick:

 

Die Gaspreisbremse
Haushalte und Unternehmen sollen von stark gestiegenen Gaspreisen entlastet werden, einen Teil des Gaspreises zahlt der Bund.
Bürger und kleine sowie mittlere Unternehmen zahlen für 80 % der prognostizierten Verbrauchsmenge Gas maximal 0,12 € je Kilowattstunde brutto (bei Fernwärme 0,095 € pro Kilowattstunde). Grundsätzlich bemisst sich die Verbrauchsmenge nach den Daten aus September 2022. In begründeten Einzelfällen kann auch ein anderer Bezugszeitraum angenommen werden. Der Staat trägt die Differenz zwischen Marktpreis und Höhe der Preisbremse.

 

Beispielrechnung:
Gasverbrauch 2022: 100.000 kWh / Jahr
Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis: 0,18 € / kWh
Entlastungskontingent: 80% von 100.000 kWh = 80.000 kWh

Monatlicher Entlastungsbetrag:
(Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis – Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12
(0,18 € – 0,12 €) x 80.000 kWh / 12 = 400 €

 

Den Entlastungsbetrag zahlt der Staat an die Energieversorger. Diese sind verpflichtet, ihren Kunden den Betrag gutzuschreiben – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- und Abschlagszahlungen. Die verbleibenden 20 Prozent werden zum Marktpreis abgerechnet, das soll Unternehmen und Verbraucher zum Energiesparen bewegen.

 

Die Entlastung gilt ab März 2023, greift aber rückwirkend für Januar und Februar 2023.

 

Für Industriekunden (mit einem Verbrauch = 1,5 GWh) gilt: sie zahlen für Gas maximal 0,07 € je kWh für 70 % des Gasverbrauchs aus dem Jahr 2021.

Sofern der Gaspreis im Großhandel auf einem Niveau von 70 bis 80 Euro je Megawattstunde und damit auf Vorkriegsniveau bleibt, ist anzunehmen, dass die Verbraucherpreise ohnehin auf 12 Cent fallen, eine Entlastung wird daher kauf zu spüren sein.

 

Für Unternehmen, die einen Entlastungsbetrag von 100.000 € und mehr geltend machen, gibt es besondere Mitteilungspflichten.

 

Die Strompreisbremse
Private Haushalte und kleinere Unternehmen sollen beim Strompreis entlastet werden.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zahlen sie maximal 0,40 € je Kilowattstunde brutto. Das Instrument gilt seit Januar 2023, Stromversorger zahlen die Entlastungsbeträge für Januar und Februar aber erst im März aus. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch deckelt die Regierung den Strompreis bei 0,13 € (Netto-Arbeitspreis) für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Die Berechnung des Entlastungsbetrages erfolgt wie oben gezeigt.

 

Warnung zum Abschluss
Die Bundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Anrufen, bei denen bewusst der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Anruf aus der Bundesnetzagentur, des Energielieferanten oder ähnliches. Thematisch werde der Anruf häufig mit den aktuellen Strom- und Gaspreisbremsen verknüpft. Außerdem gibt es gefälschte Internetseiten existieren, die nicht von der Bundesnetzagentur stammen. Beworben werden staatliche Förderprogramme verbunden mit dem Versprechen auf einen günstigeren Gaspreis. Geben Sie in beiden Fällen keinesfalls persönlichen Daten, Kontodaten oder Kreditkartennummern an.

 

Ansprechpartnerin:

Ass. jur.
Friederike Tanzeglock

Tel. 0201-8964713

eMail

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Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

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