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HinSchG – Angebote für interne Meldestellen

Foto: stock.adobe.com, Daniel Beckemeier

Zum 2. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Wir haben darüber bereits berichtet. Es soll ein Schutzsystem für Hinweisgeber eingerichtet werden, dass Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im weitesten Sinne die Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen erleichtert.

Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten sind zur Schaffung interner Meldestellen verpflichtet. Eine solche Meldestelle muss nicht unmittelbar im Unternehmen eingerichtet sein. Sie kann aus ausgelagert werden.

Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land bietet über ihre Tochtergesellschaft, die KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft eine branchenbezogene Verbandslösung auch für Mitglieder anderer Innungen und Kreishandwerkerschaften an. Die KHBL stellt als neutraler Anbieter die Meldestelle für den Betrieb. In dieser Konstellation besteht für den Betrieb i.d.R. keine Notwendigkeit, eine kostenpflichtige externe Rechtsberatung hinzuzuziehen.

Bei Interesse kontaktieren Sie Herrn Marcus Otto, Hauptgeschäftsführer
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Tel.: 02202 9359-410, Mail: m.otto@handwerk-direkt.de
oder die KHBL direkt:
Nina Trenkler, Wirtschaftsjuristin und Markus Naujoks, Dipl.-Betriebswirt
KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH, Tel. 02202 9359-620, hinweis@khbl-suw.de

Alternativ haben sich Prof. Dr. Bernd Schiefer (ehemaliger Geschäftsführer von Unternehmer NRW), Dr. Holger Todisco (Vereinigung bergischer Unternehmerverbände), Johannes Bungart (ehemaliger Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks), Bernhard Nordhausen (Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes NRW des Gebäudereiniger-Handwerks), alle zugleich Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzexperte Axel Dreyer zusammengeschlossen, um bundesweit die Aufgaben einer internen Meldestelle für interessierte Unternehmen anzubieten. Sie bieten Innungsmitgliedern vergünstigte Konditionen an. Die Kosten betragen – gestaffelt nach Betriebsgröße – zwischen 36 € und 184 € monatlich.

Die Kontaktdaten lauten:
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen und Dreyer mbB i.Gr.
Uerdinger Str. 62 – 40474 Düsseldorf.
Tel. 0211 415586817
E-Mail: info@derhinweis.de

Anliegend finden Sie den aktuellen ZDH-Leitfaden Das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

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Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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