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HinSchG – Angebote für interne Meldestellen

Foto: stock.adobe.com, Daniel Beckemeier

Zum 2. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Wir haben darüber bereits berichtet. Es soll ein Schutzsystem für Hinweisgeber eingerichtet werden, dass Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im weitesten Sinne die Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen erleichtert.

Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten sind zur Schaffung interner Meldestellen verpflichtet. Eine solche Meldestelle muss nicht unmittelbar im Unternehmen eingerichtet sein. Sie kann aus ausgelagert werden.

Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land bietet über ihre Tochtergesellschaft, die KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft eine branchenbezogene Verbandslösung auch für Mitglieder anderer Innungen und Kreishandwerkerschaften an. Die KHBL stellt als neutraler Anbieter die Meldestelle für den Betrieb. In dieser Konstellation besteht für den Betrieb i.d.R. keine Notwendigkeit, eine kostenpflichtige externe Rechtsberatung hinzuzuziehen.

Bei Interesse kontaktieren Sie Herrn Marcus Otto, Hauptgeschäftsführer
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Tel.: 02202 9359-410, Mail: m.otto@handwerk-direkt.de
oder die KHBL direkt:
Nina Trenkler, Wirtschaftsjuristin und Markus Naujoks, Dipl.-Betriebswirt
KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH, Tel. 02202 9359-620, hinweis@khbl-suw.de

Alternativ haben sich Prof. Dr. Bernd Schiefer (ehemaliger Geschäftsführer von Unternehmer NRW), Dr. Holger Todisco (Vereinigung bergischer Unternehmerverbände), Johannes Bungart (ehemaliger Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks), Bernhard Nordhausen (Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes NRW des Gebäudereiniger-Handwerks), alle zugleich Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzexperte Axel Dreyer zusammengeschlossen, um bundesweit die Aufgaben einer internen Meldestelle für interessierte Unternehmen anzubieten. Sie bieten Innungsmitgliedern vergünstigte Konditionen an. Die Kosten betragen – gestaffelt nach Betriebsgröße – zwischen 36 € und 184 € monatlich.

Die Kontaktdaten lauten:
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen und Dreyer mbB i.Gr.
Uerdinger Str. 62 – 40474 Düsseldorf.
Tel. 0211 415586817
E-Mail: info@derhinweis.de

Anliegend finden Sie den aktuellen ZDH-Leitfaden Das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

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