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HinSchG – Angebote für interne Meldestellen

Foto: stock.adobe.com, Daniel Beckemeier

Zum 2. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Wir haben darüber bereits berichtet. Es soll ein Schutzsystem für Hinweisgeber eingerichtet werden, dass Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im weitesten Sinne die Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen erleichtert.

Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten sind zur Schaffung interner Meldestellen verpflichtet. Eine solche Meldestelle muss nicht unmittelbar im Unternehmen eingerichtet sein. Sie kann aus ausgelagert werden.

Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land bietet über ihre Tochtergesellschaft, die KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft eine branchenbezogene Verbandslösung auch für Mitglieder anderer Innungen und Kreishandwerkerschaften an. Die KHBL stellt als neutraler Anbieter die Meldestelle für den Betrieb. In dieser Konstellation besteht für den Betrieb i.d.R. keine Notwendigkeit, eine kostenpflichtige externe Rechtsberatung hinzuzuziehen.

Bei Interesse kontaktieren Sie Herrn Marcus Otto, Hauptgeschäftsführer
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Tel.: 02202 9359-410, Mail: m.otto@handwerk-direkt.de
oder die KHBL direkt:
Nina Trenkler, Wirtschaftsjuristin und Markus Naujoks, Dipl.-Betriebswirt
KHBL Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH, Tel. 02202 9359-620, hinweis@khbl-suw.de

Alternativ haben sich Prof. Dr. Bernd Schiefer (ehemaliger Geschäftsführer von Unternehmer NRW), Dr. Holger Todisco (Vereinigung bergischer Unternehmerverbände), Johannes Bungart (ehemaliger Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks), Bernhard Nordhausen (Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes NRW des Gebäudereiniger-Handwerks), alle zugleich Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzexperte Axel Dreyer zusammengeschlossen, um bundesweit die Aufgaben einer internen Meldestelle für interessierte Unternehmen anzubieten. Sie bieten Innungsmitgliedern vergünstigte Konditionen an. Die Kosten betragen – gestaffelt nach Betriebsgröße – zwischen 36 € und 184 € monatlich.

Die Kontaktdaten lauten:
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen und Dreyer mbB i.Gr.
Uerdinger Str. 62 – 40474 Düsseldorf.
Tel. 0211 415586817
E-Mail: info@derhinweis.de

Anliegend finden Sie den aktuellen ZDH-Leitfaden Das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

Die 10 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Aus logistischen Gründen werden die Post-Adressen der Gewinner an den Autor Ulrich Dietze c/o DV Deutsche Vertriebsberatung GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 58c, 40822 Mettmann, weitergegeben, der diese Adressen für den Versand der Gewinne verwendet und speichert. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.