Seit letztem Jahr setzt der WHKT sich auf Landesebene beim Schulministerium intensiv dafür ein, dass sich Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe im Sinne der gemeinsamen Verantwortung und Förderung der Auszubildenden austauschen dürfen. Nachdem es in der Bezirksregierung Münster und auch in der Bezirksregierung Detmold zum Teil stark einschränkende Vorgaben für Berufsschulen aufgrund des aktuellen Datenschutzrechtes gab, hat sich der WHKT für eine Klarstellung über die gemeinsame Handreichung „Kooperation von Berufsschulen (Fachklassen des dualen Systems), Auszubildenden des Handwerks und überbetrieblichen Ausbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen“ als verbindliche Vorgaben eingesetzt. Das war erfolgreich.
Die Handreichung steht zum Download bereit.



