Die Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen im Jahr 2025 erheblich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit wird von derzeit 69.300 Euro im Jahr 2025 auf 73.800 Euro angehoben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 erstmals eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro.
Zwar stagniert der allgemeine Beitragssatz zu Krankenversicherung bei 14,6 %. Allerdings steigen die kassenindividuellen Zusatzbeitrage auf durchschnittlich über 2,5 %. Auch die Pflegversicherungsbeiträge erhöhen um 0,2 %-Punkte.
- Krankenversicherung: 14,60 % => durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 %
- Pflegeversicherung: 3,6 % => Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,6 %
- Rentenversicherung: 18,6 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
Ebenso erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR. Damit verbunden steigt die Geringfügigkeitsgrenze, die ab Januar 2025 bei 556 Euro liegt.
Quelle: lohn-info.de
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