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Lohnzusatzkosten steigen stark an

Die Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen im Jahr 2025 erheblich. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit wird von derzeit 69.300 Euro im Jahr 2025 auf 73.800 Euro angehoben. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 erstmals eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro.

Zwar stagniert der allgemeine Beitragssatz zu Krankenversicherung bei 14,6 %. Allerdings steigen die kassenindividuellen Zusatzbeitrage auf durchschnittlich über 2,5 %. Auch die Pflegversicherungsbeiträge erhöhen um 0,2 %-Punkte.

  • Krankenversicherung: 14,60 % => durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 %
  • Pflegeversicherung: 3,6 % => Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,6 %
  • Rentenversicherung: 18,6 %
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

Ebenso erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR. Damit verbunden steigt die Geringfügigkeitsgrenze, die ab Januar 2025 bei 556 Euro liegt.

Quelle: lohn-info.de

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In vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft haben sich nicht nur eine schlechte Stimmung, sondern auch massive wirtschaftliche Probleme manifestiert. Gleichzeitig steht das Metallhandwerk vor großen Herausforderungen. Fachkräftemangel, massive Steigerung der Lohnzusatzkosten, neue bürokratische Hürden, weiter steigende Preise und noch nicht komplett erledigte Herausforderungen in der Lieferkette sind nur einige Stichworte. Hinzu kommt, dass wir 2025 erneut in Entgeltverhandlungen mit der IG Metall eintreten werden, um die auslaufenden Tarifverträge neu zu verhandeln. Darüber hinaus werden wir seitens der Politik immer wieder auf die aktuelle wirtschaftliche Lage bei den Metallhandwerkern befragt.

Unsere Bitte daher: Nehmen Sie sich kurz Zeit und füllen Sie unser Konjunkturblitzlicht aus.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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