Suche

Mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten

BVM-Präsident Willi Seiger
BVM-Präsident Willi Seiger

Ende Dezember 2024 hat der Bundestag über eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes diskutiert – ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Die aktuellen Regeln passen nicht mehr zu den modernen Arbeitsformen und den betrieblichen Realitäten. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer wünschen sich daher mehr Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung.

Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie könnte dabei als Vorbild dienen. Sie legt eine maximale Wochenarbeitszeit fest, statt sich – wie in Deutschland – auf eine tägliche Höchstgrenze zu konzentrieren. Das würde es erleichtern, an manchen Tagen länger als zehn Stunden zu arbeiten, wenn es nötig ist.

BVM-Präsident Willi Seiger: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist dringend geboten. Vorbild kann die Europäische Arbeitszeitrichtlinie mit einer maximalen Wochenarbeitszeit sein, statt der in Deutschland vorgegebene täglichen Höchstgrenze. Warum müssen wir diese Dinge in Deutschland kleinteiliger regeln als es Sinn macht? Arbeitnehmer und Arbeitgeber wünschen sich hier mehr Gestaltungsspielraum. Pragmatismus und Übernahme von Verantwortung sind jetzt gefragt. Das Metallhandwerk fordert Luft zum Atmen.

Der Arbeitsmarkt hat sich geändert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen großen Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Hier kann deutlich mehr Selbstbestimmung zugelassen werden.

Quelle: Pressemeldung des Bundesverband Metall

Das könnte Sie auch interessieren:

Warenkorb
Nach oben scrollen

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.