Unsere Workshops und Webinare sind von Profis für Profis und auch mit Profis. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Inhalte die erforderliche Detailtiefe haben, um auch komplexere Anwendungsfelder zu erschließen.
Die Termine im Januar:
06.01.2025 · 16:00 – 17:00 Kalkulationsgrundlagen aktualisieren
Nur wer seine Kosten kennt und die wesentlichen Zusammenhänge durchschaut, kann auch fundierte Entscheidungen bezüglich seiner Preise treffen. Dabei ist die fundierte Ermittlung von Stunden- und Zuschlagssätzen die Grundlage für eine erfolgsorientierte Kalkulation.
10.01.2025 · 10:00 – 14:00 Prüfung von Leitern, Tritten und Rundschlingen …
… gemäß DGUV-I 208-016 und 209-061
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) muss der Unternehmer dafür sorgen, dass Anschlagmittel aus Chemiefasern sowie Leitern und Tritte mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In diesem Seminar befähigen wir Sie zur Prüfung.
17.01.2025 · 15:00 – 16:00 Corporate Design im Metallhandwerk
Corporate Design umfasst viel mehr, als nur das Firmenlogo. In diesem Webinar gehen wir den Fragen nach, welche Bereiche überhaupt zum Corprate Design gehören und welche Vorteile sie bieten. Außerdem erklären wir, wie ein Corporate Design mit einfachen Mitteln umgesetzt werden kann.
21.01.2025 · 16:00 – 17:00 Neues in 2025
Welche Änderungen gibt es ab 2025 in rechtlicher Hinsicht zu beachten?
Zu Beginn eines Jahres ergibt sich immer eine Reihe von Neuerungen. Informieren Sie sich über gesetzliche Regelungen, die 2025 greifen. Was hat sich zum Jahresende geändert? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Überarbeitungen.
22.01.2025 · 16:00 – 17:00 Parametrisierte Kalkulation im Stahlbau
Kalkulieren Sie automatisch Baugruppen und Konstruktionen einschließlich Lohn- und Materialkosten. Lernen Sie hierbei Grundlagen der Parametrisierung | Materialstamm | automatische Arbeitszeitberechnung | Beispiele uvm. kennen.
24.01.2025 · 10:00 – 14:00 Inaugenscheinnahme von Gerüsten
Die Nutzung von Gerüsten oder der fahrbaren Arbeitsbühnen verpflichtet den Arbeitgeber zum Handeln, denn jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV).
30.01.2025 · 09:00 – 17:00 Edelstahl: Verarbeitung leicht gemacht
Edelstahl als Geländer und Absturzsicherung führte und führt auch heute noch zu Problemen bei den ausführenden Betrieben. Insbesondere der Verzug bei konstruktiven Teilen stellt sich hierbei als hinderlich, für den Einzelnen gar als problematisch dar.
Im Workshop werden Ihnen nützliche Tipps und Tricks rund um das Thema Edelstahl dargestellt.