Die neue europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO2024) ist am 07.01.2025 in Kraft getreten. Anwendungsbeginn ist der 08.01.2026.
Diese neue Fassung legt wie die Vorgängerversion aus 2011 harmonisierte Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union fest. Sie bietet eine gemeinsame technische Sprache zur Bewertung der Leistung dieser Bauprodukte und soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen in digitaler Form zum Vergleich der Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in der EU verfügbar sind. Der Fokus liegt auf dem freien Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte und der Verfügbarkeit von Produktinformationen auf digitalem Wege. Ziel ist es, den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen.
Damit gehen selbstverständlich auch neue Pflichten für die Hersteller einher, die nun auch die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte mit entsprechenden Merkmalen beschreiben müssen. Das geschieht nach Art. 22 EU-BauPVO2024 im Einklang mit den anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssystemen, um dann eine Leistungs- und Konformitätserklärung zu erstellen und schließlich die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Welche Auswirkungen hat das nun auf die Anwendung der DIN EN 1090-1?
Antwort: Zunächst keine! Dazu muss zunächst eine im Amtsblatt der EU veröffentlichte neue Fassung der EN 1090-1 vorliegen. Die Folge: Auch nach dem 08.01.2026, dem Stichtag zur Anwendung der EU-BauPVO2024, wird daher die DIN EN 1090-1 (2012-02) mit den Herstellerpflichten der EU-BauPVO2011 weitergelten.
Autor:
Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de




