EU-Richtlinie 2023/2668 definiert neue Grenzwerte für Asbest Stäube.
Als eine der Hauptursachen für berufsbedingte Krebserkrankungen wurde Asbest in Deutschland schon 1993 verboten. Laut einer Studie der Europäischen Union sind in der Baubranche immer noch vier bis sieben Millionen Beschäftigte Asbest ausgesetzt. Das hat die EU-Kommission dazu veranlasst, die Rechtsvorschrift über die Asbestexposition zu überarbeiten. Die im November 2023 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2023/2668 verpflichtet die EU-Länder zur Abänderung der Richtlinie 2009/148/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz). Die Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern/m³ sinkt damit um den Faktor 10 auf max. 10.000 Fasern/m³, was der jetzigen Akzeptanzkonzentration entspricht. Je nach Umsetzung der einzelnen Länder, kann diese sogar auf 2.000 Fasern/m³ herabgesetzt werden. Entsprechend verbindlich sollen diese Werte spätestens am 21.12.2025 sein.
Was können Sie tun:
- Informieren Sie sich bei Gebäuden, welche vor 1993 gebaut wurden, über eine mögliche Asbestbelastung
- In der neuen Gefahrstoffverordnung soll eine neue Informationspflicht durch den Bauherren vorhanden sein. Diese ist aber noch nicht verabschiedet!
- Beachten Sie die TRGS 519 und bereiten Sie sich vor.
- Nutzen Sie als BGHM Mitglied das Lernprotal der BGHM und schulen Sie Ihre Mitarbeiter (lernportal.bghm.de) Link: BGHM Lernportal: Grundkenntnisse Asbest