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Präsidentenbrief zur Lobbyarbeit

Liebe Metallerinnen und Metaller, liebe Mitglieder.

Eine gute Nachricht: Die Lobbyarbeit des Bundesverbands Metall für das deutsche Metallhandwerk zahlt sich aus! Dass sie Früchte trägt, zeigt sich in dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 und zur Wachstumsinitiative, den die Regierungskoalitionen Anfang Juli vorgelegt haben. Damit zeigt sich, dass der Kontakt nach Berlin, aber auch der Austausch und die Vermittlung zur politischen Meinungsbildung mit den Landesverbänden und Innungen genau der richtige Weg sind. Ich erinnere noch einmal an die von uns gewünschten abgabenfreien Überstunden, die den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto belassen und auch die Bindung der Fachkräfte im Betrieb unterstützen sollen und an notwendige Erleichterungen zum „Bürokratiemonster“ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Zu guter Letzt fordern wir Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung, um Fachkräfte unbürokratischer und schneller in den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Wir haben uns mit unseren Forderungen direkt an die Politik gewandt und uns im Schulterschluss mit weiteren Wirtschaftsverbänden dafür engagiert. Ich freue mich, dass sowohl Opposition als auch Regierung unsere Lobbyarbeit wahrgenommen und die Anliegen unseres Metallhandwerks in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 aufgenommen wurden.

Impulse hätten deutlicher ausfallen müssen – aber wenigsten kleine Schritte

Die angekündigten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber entscheidend wird sein, ob sie jetzt zügig umgesetzt werden. Bisweilen fühlt es sich so an, als wären wir der am Boden fixierte Riese im Märchen von Gullivers Reisen. Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal darauf verweisen, dass die in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge signifikant um 11.000 gestiegenen Firmen-Insolvenzen deutlich zeigen, unter welchem Druck die Wirtschaft und mit ihr das Metallhandwerk steht und warum die Wachstumsimpulse noch deutlicher gesetzt werden müssen.

Abgabenfreie Überstunden

Folgendes wurde im Entwurf zum Bundeshaushalt festgehalten: Thema abgabenfreie Überstunden: Überstunden sollen sich für den Arbeitnehmer auszahlen. Damit das funktioniert, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gelte dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden. Die Regierung will darüber hinaus einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen. Offensichtlich haben die Regierenden zugehört und beraten sich zum Thema abgabenfreie Überstunden. Ein Erfolg unserer Lobbyarbeit, wir kämpfen weiter für unsere Position.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verkündete Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterentwickelt wird und Unternehmen von Bürokratiekosten entlasten soll. So sollen zum 1. Januar des nächsten Jahres zwei Drittel der Unternehmen, die bisher unter dieses Gesetz fallen, nicht mehr darunterfallen.

„Alle Regeln, die über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus in der europäischen Richtlinie enthalten sind, werden zum europarechtlich spätestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt, und es gibt die Wahlfreiheit, ob man die Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz nicht direkt durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund von EU-Recht ersetzt“, so Lindner.

Um es zu verdeutlichen: Ab Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollen die Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die neu vorgesehenen EU-Berichte nach der CSRD ersetzen. Bis dahin soll von einer Sanktionierung bei Verstößen nach dem LkSG abgesehen werden. Zudem sollen die sehr umfangreichen Vorgaben deutlich reduziert und verbindliche Standards festlegen werden, nach denen Unternehmen für ihre Informationsgewinnung bei KMU in ihrer Lieferkette Informationen abfragen dürfen, um so für die vielen kleinen Unternehmen, die nur nachgelagert betroffen sind, spürbare Erleichterung zu schaffen.

Fachkräfteeinwanderung

Was die Fachkräfteeinwanderung angeht, sollen Hürden bei der Arbeitsaufnahme Geflüchteter abgebaut werden. Um ihre Arbeitsmarktintegration zu verbessern, will die Bundesregierung bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde eine Genehmigungsfiktion, die bei Ausbleiben einer Entscheidung der zuständigen Behörden innerhalb einer festgelegten Frist in Kraft tritt, einführen. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Abweichendes mitteilt. Auch wenn diese Vorgehensweise für mich den formal-juristischen Wahnsinn einer überbürokratisierten Politik widerspiegelt, will ich es als einen kleinsten, übervorsichtigen Schritt hin zu einer geregelten Fachkräfteeinwanderung werten.

33.000 Betriebe, 65 Milliarden Euro Umsatz, 478. 000 Beschäftigte: das deutsche Metallhandwerk ist wichtig. Ich bleibe dran. Mit eurer Unterstützung geht es umso besser.

Euer Willi Seiger

Präsident des Bundesverbandes Metall

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

Die 10 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Aus logistischen Gründen werden die Post-Adressen der Gewinner an den Autor Ulrich Dietze c/o DV Deutsche Vertriebsberatung GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 58c, 40822 Mettmann, weitergegeben, der diese Adressen für den Versand der Gewinne verwendet und speichert. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.