Der Präsident der Bauverbände NRW, Rüdiger Otto, wurde von der Mitgliederversammlung des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH) am 13.11.2025 in Düsseldorf einstimmig zum Präsidenten wiedergewählt. Der Leverkusener Bauunternehmer steht seit 2022 an der Spitze der Arbeitgeberorganisation des Handwerks in Nordrhein-Westfalen, die 30 Landesinnungs- und Fachverbände vertritt.
Zu Vizepräsidenten des Unternehmerverbandes Handwerk NRW wurden einstimmig Landesinnungsmeister Jörg von Polheim (Bäckerinnungsverband WEST) und Landesinnungsmeister Dominik Kruchen (Landesinnungsverband für das Zahntechniker-Handwerk NRW) gewählt.
Als weiteres Mitglied des Vorstandes wurde u.a. Peter Maxisch vom Fachverband Metall NW neu gewählt.
Gastredner der Mitgliederversammlung war der Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Lorenz Bahr. Er informierte die Vertreter der Landesinnungsverbände über die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und stellte die Landesprogramme Kommunales Integrationsmanagement (KIM), NRW.integrativ und die Fachkräfteagentur International vor.
Lorenz Bahr stellte fest, dass bei den Asylverfahren zu viele staatlich-institutionelle Ebenen in Bund, Land und Kommunen mitwirken, wodurch sich die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern verkompliziert. Präsident Rüdiger Otto bat den Staatssekretär, sich für eine Erleichterung des Verbleibs von abgelehnten Asylbewerbern im Inland einzusetzen, wenn die betroffenen Fachkräfte beruflich integriert sind sowie über einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag und eine positive berufliche Erfolgsprognose durch ihren Arbeitgeber verfügen. Arbeitgeber sollten vor einer Abschiebung ihrer Mitarbeiter von den Ausländerbehörden gehört werden.
In Anträgen sprachen sich die Delegierten einstimmig für eine Erleichterung des Spurwechsels bei abgelehnten Asylbewerbern im Inland, gegen eine Aufweichung der mittelstandsfreundlichen Losvergabe im Vergabeverfahren sowie für eine Berücksichtigung der Tarifbindung von Auftragnehmern bei künftigen Tariftreueregelungen aus.



