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Sozial­­­versicherungs­­beit­­räge 2024

Zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und zum Teil auch die Beitragssätze in den einzelnen Versicherungszweigen. Beachten Sie auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 € pro Stunde und die daran gekoppelte Geringfügigkeitsgrenze von 538 € / Monat. Die telefonische Krankschreibung soll unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft möglich sein. Im Streitfall wird dann die Beweiskraft einer telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu prüfen sein. 

Beitragssätze zur Sozialversicherung:

Krankenversicherung: 14,60 % => Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 EUR p.a.
durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,70 %

Pflegeversicherung: 3,4 %=> Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 EUR p.a.
Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,6 %

Rentenversicherung: 18,6 % => Beitragsbemessungsgrenze: 90.600 EUR p.a.

Arbeitslosenversicherung: 2,6 % => Beitragsbemessungsgrenze: 90.600 EUR p.a.

Insolvenzgeldumlage: 0,06 %

Quelle: Lohn-Info

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