Zu der Einigung bei den Tarifverhandlungen des nordrhein-westfälischen Metallhandwerks mit der IG Metall, kennzeichnet Rudolf Schwarte, Vorsitzender der Tarifkommission des Fachverbandes Metall NW, das erzielte Ergebnis als schwierigen Kompromiss:
„Die aktuelle wirtschaftliche Situation in unseren Mitgliedsunternehmen ist sehr unterschiedlich, insgesamt jedoch angespannt. Gerade jetzt zum Jahresende fehlen vielen Unternehmen die Impulse für den Rest des Jahres. Wir haben daher mit den drei Monaten Oktober bis Dezember ohne eine Lohnerhöhung dieser Lage Rechnung getragen. Natürlich tragen wir Verantwortung für unsere Mitarbeiter, die dann von einer Erhöhung oberhalb der Inflationsrate von rund 2,4 % profitieren. Wir können das aber nur verantworten, wenn wir in die Gesamtbetrachtung dieses Abschlusses schauen. Unsere Mitglieder werden in der 18-monatigen Laufzeit mit rund 2,6 % mehr bei den Lohnkosten belastet. Das fällt schwer – ist aber gerade noch tragbar.“
„Angesichts des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels, konnten wir zum jetzigen Zeitpunkt eine Verringerung der Jahresarbeitszeit nochmal verhindern“, ergänzt Stephan Lohmann, Geschäftsführer des Fachverband Metall NW. „Hier hatte die IG Metall eine nicht mehr zeitgemäße Forderung aufgestellt, die neben einer weiteren Verschärfung der Kostensituation, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieder zusätzlich belastet hätte. Wir haben uns jedoch darauf geeinigt, diesen Punkt ergebnisoffen in den nächsten 18 Monaten miteinander zu besprechen.“
Das Ergebnis nochmals im Überblick:
Die Entgelte im Metallhandwerk steigen
- zum 01.01.2026 um 2,85%
und - zum 01.12.2026 um weitere 1,25%.
- Die Ausbildungsvergütung steigt
- zum 01.01.2026
um 30 Euro für das 1. + 2. Ausbildungsjahr
und
um 40 Euro für das 3. + 4. Ausbildungsjahr - und zum 01.12.2026
um 15 Euro für das 1. Ausbildungsjahr,
um 19 Euro für das 2. Ausbildungsjahr,
um 20 Euro für das 3. Ausbildungsjahr und
um 25 Euro für das 4. Ausbildungsjahr.
- zum 01.01.2026
Das Lohn- und Gehaltsabkommen und die Vereinbarung über Ausbildungsvergütung können erstmalig mit einer Frist von drei Monaten zum 31.03.2027 gekündigt werden.