Am 9. Dezember haben EU-Rat und EU-Parlament eine Trilogeinigung zum ersten Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) erzielt.
Bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Einigung vor, den Anwendungsbereich auf Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Millionen € zu begrenzen und bezüglich der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben sich die EU-Gesetzgeber darauf geeinigt, den Anwendungsbereich auf Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden € zu begrenzen.
Mit der nun erfolgten Einigung sind zentrale Anliegen des Handwerks durchgesetzt worden. Durch die Verringerung der Zahl berichtspflichtiger Betriebe sowie die Begrenzung von Wertschöpfungsketten-Anfragen auf den VSME und den risikobasierten Ansatz werden Handwerksbetriebe deutlich entlastet. Es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig weniger und weniger aufwendige Datenanfragen berichtspflichtiger Betriebe erhalten werden.
Quelle: ZDH-Rundschreiben: Trilog-Einigung zum Nachhaltigkeits-Omnibus entlastet Handwerksbetriebe



