Zu Beginn des kommendes Jahres soll – wie im Wachstumschancengesetz geregelt – schrittweise die E-Rechnung – jedenfalls im B2B-Bereich – verpflichtend eingeführt werden. Unternehmen müssen dann Rechnungen auf elektronischem Wege empfangen und ausstellen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet die Einführung der E-Rechnung mit einer Umfrage, um die Handwerksbetriebe gezielt unterstützen zu können. Daher bitten wir um Ihre Mitwirkung.
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs 1 UStG n.F.). Ausnahmen gibt es u.a. für Kleinbetragsrechnungen unter 250 €.
Soweit noch nicht geschehen, sollten Sie sich daher mit der E-Rechnung vertraut machen.
Der ZDH hat zu diesem Thema bereits eine Praxishilfe erstellt. Diese finden Sie anliegend.