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Umfrage zur elektronischen Rechnung

Zu Beginn des kommendes Jahres soll – wie im  Wachstumschancengesetz geregelt – schrittweise die E-Rechnung – jedenfalls im B2B-Bereich – verpflichtend eingeführt werden. Unternehmen müssen dann Rechnungen auf elektronischem Wege empfangen und ausstellen. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet die Einführung der E-Rechnung mit einer Umfrage, um die Handwerksbetriebe gezielt unterstützen zu können. Daher bitten wir um Ihre Mitwirkung. 

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung  ermöglicht (§ 14 Abs 1 UStG n.F.). Ausnahmen gibt es u.a. für Kleinbetragsrechnungen unter 250 €. 

Soweit noch nicht geschehen, sollten Sie sich daher mit der E-Rechnung vertraut machen. 

Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Umfrage, damit der Beratungsbedarf der Betriebe ermittelt werden kann. 

Der ZDH hat zu diesem Thema bereits eine Praxishilfe erstellt. Diese finden Sie anliegend

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

Die 10 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Aus logistischen Gründen werden die Post-Adressen der Gewinner an den Autor Ulrich Dietze c/o DV Deutsche Vertriebsberatung GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 58c, 40822 Mettmann, weitergegeben, der diese Adressen für den Versand der Gewinne verwendet und speichert. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.