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Vereinfachungen in Aussicht

Die Europäische Kommission hat mit der Omnibus-Verordnung einen weitreichenden Entwurf zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt, von dem auch metallhandwerkliche Unternehmen profitieren können.

Im Rahmen dieser Vorschläge wird u.a. vorgeschlagen, dass

  • lediglich Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (bisher 250 MA) weiterhin berichtspflichtig wären, wobei die finanziellen Kriterien unverändert blieben.
  • Die Pflicht zur Berichterstattung soll einheitlich auf 2028 verschoben werden.
  • Die Anzahl der zu berichtenden Informationen soll deutlich verringert werden. Zudem entfielen branchenspezifische Standards und die Anforderungen an die Prüfsicherheit.

Die Omnibus-Verordnung würde auch signifikante Erleichterungen für kleine und mittlere Metaller bringen. Zum einen sinken die Betroffenen einer Berichtspflicht und zum anderen könnten weitere Vorteile im Rahmen des freiwilligen VSME-Standards realisiert werden:

  • Es ist vorgeschlagen, dass der VSME als eine Art Schutzschild dient, der Unternehmen oder Banken, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, bei ihren Wertschöpfungsketten angehörigen Unternehmen mit weniger als 1 000 Beschäftigten nur noch eingeschränkt Informationen anfordern dürfen. Damit würde der berüchtigte „Trickle-Down-Effekt“ deutlich eingeschränkt werden.
  • Die Standardisierung der Berichterstattung durch den VSME erleichtert den Datenaustausch und die Umsetzung bei den Klein- und Mittelbetrieben. Gerade wird für das Handwerk ein einheitliches Tool zur Berichterstattung geschaffen, das zusätzliche Erleichterungen für die Handwerker bringt.

Angesichts der geplanten Änderungen durch die Omnibus-Verordnung stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie ihre CSRD-Vorbereitungen fortsetzen oder abwarten sollten. Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist schwierig. Für die allermeisten metallhandwerklichen Unternehmen spricht Vieles für eine eher abwartende Haltung. Zum einen sind die Vorschläge der Kommission noch nicht umgesetzt und zum anderen erwarten wir zur Jahresmitte das Unterstützungstool des ZDH. Dieses bietet – mit der Unterstützung des Verbandes – einen erfolgsversprechenden Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben zehn mal zehn “Duftbaum – Fachbetrieb der Metallinnung
“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 04.04.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Duftbäume” geschehen.

Die zehn Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 2” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.03.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 2” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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