In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen oder aber in einem elektronischen Verzeichnis jederzeit zugänglich machen.
Mutterschutz und Elternzeit
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