Die Abnahme im Werkvertragsrecht
Die Abnahme ist im Baurecht von entscheidender Bedeutung. Trotzdem zeigt die Beratungspraxis, dass auf die Annahme häufig wenig Wert gelegt wird. Mit weitreichenden Folgen. Sie ist Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohn und Beginn der Gewährleistungsfrist. Unternehmer haben daher einen rechtlichen Anspruch auf Abnahme ihrer Leistung. Welche Formen der Abnahme gibt es? Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme? Was tun, wenn der Besteller die Abnahme verweigert?
Zielgruppe
Inhaber | Führungskräfte | Bauleiter | Mitarbeiter/innen der Auftragsbearbeitung
Für Mitglieder kostenfrei


Datum
- 07. Mai 2025
Uhrzeit
- 16:00 - 17:00