Stromsteuer – Erstattung
Betriebe mit hohem Stromverbrauch haben Anspruch auf Entlastung. Dabei wird der entnommene Strom teilweise von der Stromsteuer befreit. Für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom beträgt der Entlastungssatz 20 Euro für eine Megawattstunde. Die Entlastung wird gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt. Erfahren Sie, ob und wie Sie einen Anspruch auf Entlastung geltend machen können.
Zielgruppe
Inhaber / Führungskräfte / Mitarbeiter in der Buchhaltung
Für Mitglieder kostenfrei
Datum
- 13. Nov 2024
Uhrzeit
- 16:00 - 17:00