Das Hinweisgeberschutzgesetz
Im Juli 2023 ist das sogenannte Whistleblower-Gesetz in Kraft getreten. Betriebe sind gehalten, bis Ende 2023 Meldestellen einzurichten, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Missstände im Betrieb zu melden.
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Meldestelle erfüllen muss, wie Sie mit Hinweisen umgehen, welche Rechte ein Hinweisgeber hat, kurz die Risiken und Nebenwirkungen dieses Gesetzes.
Zielgruppe
Inhaber /Führungskräfte / Mitarbeiter der Personalabteilung / QM-Beauftragte
Für Mitglieder kostenfrei


Datum
- 15. März 2024
- Abgelaufen!
Uhrzeit
- 12:00 - 13:00