Lärm im Unternehmen
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend und belästigend, sondern kann auch dauerhafte Schäden verursachen und das Unfallrisiko erhöhen. Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
Um den Gefahren durch Lärm wirksam entgegenzuwirken, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen die Lärmexpositionen am Arbeitsplatz fachkundig ermittelt und bewertet werden.
Die Teilnahme an diesem Seminar unterstützt Sie als Führungskraft dabei, den Lärmschutz in Ihrem Betrieb effektiver zu gestalten. Sie können einschätzen, ob die bereits getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind. Dadurch erkennen Sie Ihren Handlungsbedarf besser und können bedarfsgerechte Lösungen ableiten.
Zielgruppe:
Inhaber / Führungskräfte
Anmeldeschluss:
06.12.2024
Besonderheiten:
Lärm im Unternehmen
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen wollen, dann melden Sie sich bitte über das folgende Formular an.
Datum
- 13. Dez 2024
Uhrzeit
- 10:00 - 14:00