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Lärm im Unternehmen

Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend und belästigend, sondern kann auch dauerhafte Schäden verursachen und das Unfallrisiko erhöhen. Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.


Um den Gefahren durch Lärm wirksam entgegenzuwirken, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen die Lärmexpositionen am Arbeitsplatz fachkundig ermittelt und bewertet werden.


Die Teilnahme an diesem Seminar unterstützt Sie als Führungskraft dabei, den Lärmschutz in Ihrem Betrieb effektiver zu gestalten. Sie können einschätzen, ob die bereits getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind. Dadurch erkennen Sie Ihren Handlungsbedarf besser und können bedarfsgerechte Lösungen ableiten.

Zielgruppe:

Inhaber / Führungskräfte

Anmeldeschluss:

06.12.2024

Besonderheiten:

 

Dipl.-Ing. Sich.-Ing. Lars Preißner

Lärm im Unternehmen

Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen wollen, dann melden Sie sich bitte über das folgende Formular an. 

Datum

13. Dez 2024

Uhrzeit

10:00 - 14:00

Standort

Fachverband Metall NW
Ruhrallee 12, 45138 Essen
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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 1” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.11.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 1” geschehen.

Die 5 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.