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Oktober 2024

Liebe Metallerinnen, liebe Metaller,

der letzte ifo Geschäftsklimaindex zeigt es an: Die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist nicht nur angespannt, sondern an vielen Stellen alarmierend schlecht. Unterstützen Sie uns deshalb in unserer politischen Arbeit und beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage zum Ende des dritten Quartals 2024.

In diesem FachInfo informieren wir Sie darüber hinaus über die bald relevante E-Rechnung. Wann Sie in welchem Umfang davon betroffen sind lesen Sie hier und können sich am 15.10. in einem Webinar ausführlich informieren.

Achten Sie nach dem 25.10. auf den BG-Veranlagungsbescheid. Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, ob Sie die BG in die korrekte Gefahrstelle eingruppiert hat. Wir zeigen Ihnen auch, wie Maschinenbewertungen unserer Berater Sie im Fall der Betriebsübergabe unterstützen.

Natürlich finden Sie hier alle Veranstaltungen aus dem Monat November in unserer MetallAkademie und die Highlights aus dem MetallCampus.

Viel Spass beim Lesen

Stephan Lohmann
Geschäftsführer des Fachverbandes Metall NW

Unsere politische Arbeit unterstützen!

In vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft haben sich nicht nur die Stimmung deutlich verschlechtert, sondern auch die reale wirtschaftliche Situation wird zunehmend herausfordernd. Fachkräftemangel, steigende Preise, Herausforderungen in der Lieferkette sind nur einige Stichworte hierzu. Unsere Bitte daher: Unterstützen Sie die politische Verbandsarbeit mit Ihren aktuellen Einschätzungen. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und füllen Sie unser Konjunkturblitzlicht unter https://metall.link/konjunkturblitzlicht aus. Nicht zuletzt die Forderungen der IG Metall nach einer Tariferhöhung von 7 % in der Metall- und Elektroindustrie machen fundierte Aussagen zur wirtschaftlichen Situation des Metallhandwerks in Nordrhein-Westfalen unumgänglich.

Darüber hinaus scheint es so, dass von den politisch Handelnden wenig bis nichts Positives zu erwarten ist. Versprechen hinsichtlich des Lieferkettengesetzes (versprochene Erleichterungen lassen weiter auf sich warten) oder zur Gefahrstoffverordnung werden nicht oder nur unzureichend eingehalten:

Am 21.08.2024 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verabschiedet, die unter anderem Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung zu erwarten sind. Der nun vorgesehene Beitrag des Veranlassers, nur über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren zu müssen, ist nicht ausreichend. Die Gefahrstoffverordnung muss deshalb dringend im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude nachgebessert werden. Eine Zurückkehr zum Veranlasserprinzip mit vorheriger Erkundungspflicht ist aus unserer Sicht unumgänglich. Zusammen im Unternehmerverband Handwerk, im engen Schulterschluss mit anderen Bau- und Ausbaugewerken haben wir unsere Forderungen formuliert und den zuständigen Ministerien übersandt. Weiter Hintergründe finden Sie unter https://uvh-nrw.de/aktuelles/2024/gefahrstoffverordnung-muss-dringend-nachgebessert-werden/

 

Sprechen auch Sie mit Ihren Landtags- und Bundestagsabgeordneten!

Die E-Rechnung kommt!

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten.

 

Hintergrund ist das Bestreben der Europäischen Kommission durch Maßnahmen zur Modernisierung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems den (Mehrwert-)Steuerbetrug zu bekämpfen. Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Einführung eines neuen Steuermeldesystems durch elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen.

Die ViDA (Valued added tax in the Digital Age)-Initiative der EU-Kommission sieht die Einführung eines elektronischen Meldesystems vor, das bis ca. 2030 u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll.

 

Ab dem 01.01.2025 wird im B2B-Bereich zwischen inländischen Unternehmen die E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend. Mit Zustimmung des Empfängers ist bis Ende 2025 der Versand in allen anderen Formaten noch zulässig. Es gibt für kleine Unternehmen großzügige Übergangsfrist beim Versand von E-Rechnungen, für den Empfang von E-Rechnungen müssen Sie aber schon im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen schaffen. Zur Übermittlung der Rechnungen gibt es keine Vorgaben, für den Empfang einer elektronischen Rechnung wird daher auch ein E-Mail-Postfach ausreichen. Ferner kann die Rechnung mittels elektronischer Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden oder über ein Kundenportal herunterzuladen sein.

Ausgenommen von der E-Rechnungs-Pflicht sind nur Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag nicht mehr als € 250 brutto) und Fahrausweise für die Beförderungen von Personen, die als Rechnungen gelten (§ 34 Abs. 1UStDV-E).

 

Zukünftig wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die E-Rechnung ist in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung (§ 14 Abs. 1 S.3 UStG). Mögliche Formate sind zum Beispiel Rechnungen nach CEN-Norm EN 16931 oder die Formate X-Rechnung oder ZUGFeRD. Sonstige Rechnungen in diesem Sinne sind Rechnungen in Papierform oder in elektronischen Formaten, die nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG entsprechen, JPEG- oder bloße PDF-Dateien.

Inhaltlich unterliegt die E-Rechnung den gleichen Vorgaben wie eine Papierrechnung, es müssen sämtliche Angaben gem. § 14 Abs. 1 S. 5 UstG enthalten sein. Die E-Rechnung muss während der gesamten 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gem. § 14b UstG lesbar sein und revisionssicher archiviert werden. Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt deren Zustimmung Voraussetzung für die elektronische Rechnungstellung.

Auch Unternehmer, die selbst nur steuerfreie Leistungen erbringen (z.B. Wohnungsvermieter, Ärzte) müssen künftig in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu archivieren zu können.

 

Die Umstellung auf E-Rechnungen kann zunächst herausfordernd erscheinen, aber sie bietet auch viele Vorteile, wie z.B. eine effizientere Verarbeitung und weniger Papierkram. Wenn Sie frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, können Sie den Übergang reibungslos gestalten.

Der Fachverband Metall bietet am 15.10.2024 ein Webinar zum Thema E-Rechnung an.

MetallAkademie

Unsere Workshops und Webinare sind von Profis für Profis und auch mit Profis. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Inhalte die erforderliche Detailtiefe haben, um auch komplexere Anwendungsfelder zu erschließen.

Die schlimmsten Unterbrechungen von allen sind Besprechungen! Strafen Sie diese weit verbreitete Aussage Lügen und erfahren Sie in diesem Webinar, wie Sie durch eine professionelle Vorbereitung, eine zielorientierte Moderation, eine konstruktive Disziplinierung der Teilnehmer und der Vereinbarung verbindlicher Ergebnisse, die Besprechungszeiten entscheidend reduzieren.

Datum Uhrzeit
11.11.2024
12:00 – 13:00 Uhr

Betriebe mit hohem Stromverbrauch haben Anspruch auf Entlastung. Dabei wird der entnommene Strom teilweise von der Stromsteuer befreit. Für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom beträgt der Entlastungssatz 20 Euro für eine Megawattstunde. Die Entlastung wird gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt. Erfahren Sie, ob und wie Sie einen Anspruch auf Entlastung geltend machen können.

Datum Uhrzeit
13.11.2024
16:00 – 17:00 Uhr

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) muss der Unternehmer dafür sorgen, dass Anschlagmittel aus Chemiefasern sowie Leitern und Tritte mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In diesem Seminar befähigen wir Sie zur Prüfung.

Datum Uhrzeit
22.11.2024
10:00 – 14:00 Uhr

Unsere Angebote im November

Keine Veranstaltung gefunden

Save the date!

Fachgruppen-Tagung Metallbau, Stahlbau, Schweißen

Dienstag, 12. November 2024

Bernd Münstermann GmbH & Co. KG
Lengericher Str. 22 · 48291 Telgte

Neben der Wahl zum Fachausschuss freuen wir uns über einen Vortrag sowie eine ausführliche  Betriebsbesichtigung der Bernd Münstermann GmbH & Co KG.

Markus Marré

m.marre@metallhandwerk-nrw.de

Neuer Gefahrtarif der BGHM

Nach nunmehr sechs Jahren hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) einen neuen Gefahrtarif ermittelt. Der Gefahrtarif ist die Grundlage der Beitragsberechnung. Sie ist als autonomes Recht von der Vertreterversammlung beschlossen und vom Bundesamt für soziale Sicherung genehmigt worden.

 

Der neue Tarif gilt ab dem 01.01.2025 und wird für die Unternehmen des Metallhandwerks zu Beginn des Jahres 2026 auszahlungswirksam. Trotzdem gilt es jetzt achtsam zu sein: Ende Oktober 2024 werden die Veranlagungsbescheide der BGHM an die Betriebe versandt. Hier gilt es kritisch zu prüfen, ob die angenommene Tarifstelle / Gefahrklasse für das eigene Unternehmen zutreffend ist.

 

Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zum Fachverband Metall NW unter Tel. 0201/896470 auf.

Betriebsübergabe oder -verkauf: So unterstützen wir Sie!

Planen Sie, Ihren Betrieb im Metallhandwerk zu übergeben oder zu verkaufen? Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Zeitwertermittlung von Maschinen und Einrichtungsgegenständen. Dies ist ein wichtiger Schritt für betriebswirtschaftliche Entscheidungen, sei es für die Übergabe an Nachfolger/innen oder als Sicherheit bei Kreditgeschäften für Investitionen.

Gemeinsam mit betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer können wir eine umfassende Bewertung Ihres Unternehmens vornehmen. Besonders bei der Maschinenbewertung, bei der Sie auf die Expertise unserer Fachberater zählen können, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen.

Der Prozess der Maschinenbewertung:

  1. Fotodokumentation: Zunächst wird eine Fotodokumentation der Maschinen und Einrichtungsgegenstände durchgeführt. Diese dient als Nachweis des Zustands und der Anwesenheit der Maschinen im Betrieb.
  2. Eingabe ins Bewertungssystem: Anschließend werden die Daten in das Programm MapPro des ZDH eingegeben. Dieses Tool ermöglicht eine präzise Zeitwertermittlung basierend auf verschiedenen Faktoren, wie dem Alter, der Nutzungsdauer und dem Allgemeinzustand der Maschinen.
  3. Wertermittlung: Je nach Zustand und Nutzungsintensität erfolgt die Bewertung linear oder arithmetisch-degressiv. Dabei bleibt stets ein Restwert von 10% erhalten, der sich nach Preisindexfaktoren richtet und den Neuwert der Maschinen am Bewertungsstichtag berücksichtigt.

Wichtig zu beachten: Der ermittelte Zeitwert spiegelt nicht immer den tatsächlichen Verkaufspreis wider, da dieser je nach Marktlage variieren kann.

Im vergangenen Jahr haben wir zahlreichen Innungsbetrieben in NRW geholfen, durch die Zeitwertermittlung ihre Unternehmen erfolgreich zu übergeben oder zu verkaufen.

Unser Service für Sie: Für alle Innungsbetriebe ist dieser Service – wie auch viele andere Leistungen des Fachverbands Metall NW – kostenfrei.

Markus Marré

m.marre@metallhandwerk-nrw.de

Lars Preissner

l.preissner@metallhandwerk-nrw.de

Chiffre-Anzeigen für Betriebsübernahmen

In unserer Fachinfo gibt es jetzt eine neue Möglichkeit für Mitglieder der Innung: Chiffre-Anzeigen für Betriebsübernahmen und Unternehmensverkäufe. Ab sofort können Sie diese exklusive Option in unserem monatlichen Verbands-Newsletter nutzen. Der Service richtet sich an Mitglieder, die selbst Unternehmer in der Branche sind und daher ein besonderes Interesse an solchen Angeboten haben. Mit Chiffre-Anzeigen sprechen Sie gezielt Unternehmerkollegen an, die die Besonderheiten und das Potenzial Ihrer Branche gut kennen. Dadurch erhöhen Sie die Chancen, passende Interessenten für Ihr Anliegen zu finden. Gleichzeitig bleibt dank der Chiffre-Anzeige Ihre Identität geschützt, da keine Kontaktdaten veröffentlicht werden. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Diskretion. Zudem erreichen Sie durch die regelmäßige Verbreitung der Fachinfo eine breite und relevante Zielgruppe, da der Newsletter an alle Mitgliedsbetriebe unserer angeschlossenen Innungen gesendet wird. Gerade bei Betriebsübernahmen und Nachfolgeregelungen ist diese Plattform besonders wertvoll, um rechtzeitig geeignete Nachfolger zu finden, die den Betrieb im Sinne des bisherigen Inhabers weiterführen können. Das Aufgeben einer Chiffre-Anzeige gestaltet sich einfach: Sie senden uns den Anzeigentext zu, und wir übernehmen die Veröffentlichung in unserem nächsten Newsletter. Ihre Anzeige erreicht so gezielt Unternehmer, die Interesse an Übernahmen oder Verkäufen haben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um potenzielle Interessenten aus der Branche anzusprechen und die Zukunft Ihres Unternehmens erfolgreich zu gestalten – ob Sie einen Nachfolger suchen oder selbst ein Unternehmen übernehmen möchten!

Nehmen Sie Ihren Betrieb mit auf die Ausbildungsmesse

Der Fachverband Metall NW unterstützt seit geraumer Zeit die Innungen und damit die Mitgliedsbetriebe bei Ausbildungsmessen. Gestartet mit einem Messestand umfasst das Angebot mittlerweile einen Schweißtrainer, COBOT und 3D-Brillen. Bei den Brillen haben wir die Möglichkeiten nun erweitert. Konnte man bisher einen Beispielbetrieb in der 3D-Brille abspielen, besteht nun die Möglichkeit, den eigenen Betrieb hier zeigen zu können. Der Fachverband Metall NW hat dafür entsprechendes Equipment beschafft. Betriebe, die auf den entsprechenden Messen ausstellen, haben nun die Chance ihr eigenes Unternehmensumfeld mit der Brille darstellen zu können. Hierzu kommen wir in das Unternehmen und zeichnen mit Ihnen zusammen ein kleines Unternehmensprofil auf. Suchen Sie Auszubildende und sind auf der Messe vertreten, dann nutzen Sie die Chance Ihren Betrieb vor Ort bewerben zu können. Es lohnt sich, denn die 3D-Brillen sind bei den Jugendlichen der Kracher.

Lars Preissner

l.preissner@metallhandwerk-nrw.de

MetallCampus

Unterstützung – sofort und digital!

Auf dem MetallCampus sind die digitalen Angebote des nordrhein-westfälischen Metallhandwerks gebündelt. Viele Angebote sind für die Mitglieder der nordrhein-westfälischen Metallinnungen kostenfrei – anmelden lohnt sich also!

Als Auftragnehmer haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, Ihre Forderungen aus einem Werkvertrag abzusichern. Die Forderungssicherung im Werkvertrag dient dazu, die Zahlung des vereinbarten Werklohns zu gewährleisten und das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Welche verschiedenen Möglichkeiten bieten Gesetz und vertragliche Regelungen, Ihre Forderungen abzusichern? In diesem Angebot wollen wir verschiedene Möglichkeiten beleuchten und einige aktuelle Urteile diskutieren.

Audits sind fester Bestandteil von Managementsystemen allgemein. Mit der DIN EN ISO 19011:2018, dem Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen, ist eine allgemein anerkannte Grundlage für die Auditierung geschaffen worden, das heißt ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zum Erlangen von objektiven Nachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind. Dieser liegt diesem Themenkomplex zugrunde.

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Thema, das uns immer mehr beschäftigt. Unter KI werden Technologien verstanden, mit denen Computer ein intelligentes und menschliches Verhalten nachahmen können. Wie so oft stellt man auch hier fest, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Kann die KI gegen Urheberrechte verstoßen? Wer haftet dafür? Diese und ähnliche Fragen im Zusammenhang mit KI wollen wir erläutern.

Alle weiteren Angebote des MetallCampus finden Sie hier

Vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter lesen!

Wir freuen uns, dass Sie Teil unserer Leserschaft sind. Unser Ziel ist es, Ihnen stets hochwertige und relevante Inhalte zu liefern. Ihre Meinung ist uns wichtig – teilen Sie uns gerne mit, welche Themen Sie interessieren oder wie wir unseren Service verbessern können. Bleiben Sie dran für die nächste Ausgabe, in der wir weiterhin interessante Themen und die neuesten Entwicklungen für Sie aufbereiten.

Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und freuen uns auf ein baldiges Wiederlesen!

Herzliche Grüße,

Ihr Team vom Fachverband Metall NW

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 10 Exemplare des Buchs „Milliardengrab Technischer Vertrieb?” von Ulrich Dietze. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 30.09.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Milliardengrab technischer Vertrieb” geschehen.

Die 10 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Aus logistischen Gründen werden die Post-Adressen der Gewinner an den Autor Ulrich Dietze c/o DV Deutsche Vertriebsberatung GmbH, Johannes-Flintrop-Straße 58c, 40822 Mettmann, weitergegeben, der diese Adressen für den Versand der Gewinne verwendet und speichert. Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.