Der Zentralverband des Deutsches Handwerks (ZDH) teilt mit:
Für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mangelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, gelten handwerksfreundliche Haftungsregeln gegenüber Materialhändlern. Das neue Praxis Recht klärt über die aktuelle Rechtslage auf.