Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht, sondern eine Bestellung nur bei einer besonderen Gefährdung erfolgen muss. Bei Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten bleibt es beim Anordnungsrecht der Berufsgenossenschaft bei einer besonderen Gefährdung.
Das Metallhandwerk begrüßt ausdrücklich die neue Rgelung, die für einen nicht unerheblichen Teil metallhandwerklicher Unternehmen eine deutliche Erleicherung und Kostenersparnis mit sich bringt.

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