Der Bundesverband Metall (BVM) hat das Lehrgangskonzept „Festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten im Metallhandwerk“ aktualisiert.
Das Lehrgangskonzept ist gegenüber der alten Fassung wesentlich gekürzt und enthält nun sechs Teile:
- Verfahrensanweisung
- Zertifikatsprüfungsordnung
- Inhalt und Ablauf der Qualifikationsauffrischung
- Lehrgangsunterlagen
- Qualitätssicherung
- Hinweise zur betrieblichen Fachausbildung.
Was ist neu?
Anlass für die Überarbeitung des Lehrgangskonzepts war die Veröffentlichung der DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ im Januar 2020, die erstmals die wiederkehrende Prüfung von Betriebsmitteln allein durch Elektrofachkräfte vorgibt. Die Prüfung von Betriebsmitteln ist damit nicht mehr durch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten möglich.
Neu ist zudem der Titel des Lehrgangs: „Festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten im Metallhandwerk“.
Das ist der Tatsache geschuldet, dass sich nach dem Lehrgangsbesuch eine betriebliche Fachausbildung anschließt (s. DGUV Grundsatz 303-001, Abs. 3.2) und erst mit einer konkreten Arbeitsanweisung die Bestellung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk“ im Betrieb erfolgt. Im Teil 6 sind entsprechende Muster für Arbeitsanweisung und Bestellung enthalten.
Online-Wissensprüfung
Die Verkürzung der Lehrgangsdauer vor Ort auf eine Woche ist mit den elektrotechnischen Inhalten in der Berufsausbildung begründet. Neu ist eine Online-Wissensprüfung als Voraussetzung für die Anmeldung zum Lehrgang. Den BG-Vertretern war wichtig, dass in dieser Wissensprüfung der aktuelle Stand über die Grundkenntnisse der Elektrotechnik abgefragt wird. Für das Bestehen müssen 13 von 20 Fragen aus einem Fragenpool richtig beantwortet werden. Die Wissensprüfung wird online absolviert. Zur Auffrischung des Wissens steht ein weiteres Online-Modul zur Verfügung. Zur Online-Wissensprüfung und Online-Auffrischung gelangen die Teilnehmer über folgenden Link : https://www.metallportal.de/elektrofachkraft/
Umsetzungsfrist
Das aktualisierte Lehrgangskonzept ist ab dem 01.07.2025 verbindlich umzusetzen. Um das aktualisierte Lehrgangskonzept weiter anbieten zu können, ist eine Nachauditierung erforderlich. Die Bildungseinrichtungen, die den Lehrgang bereits durchführen, erhalten eine gesonderte Information.

BVM Präsident Willi Seiger: „Metallbetriebe haben auftragsbezogen immer wieder auch elektrotechnische Fragestellungen zu berücksichtigen. Wir freuen uns, dass wir nach intensiven Bemühungen und Abstimmung der fachlichen Inhalte den Betrieben im Metallhandwerk nun eine Hilfestellung an die Hand geben, mit der solche Leistungen nun aus einer Hand angeboten und umgesetzt werden können. Davon profitieren Kunden und Betriebe“.