Auch in diesem Jahr bedeutet der Jahreswechsel die Verjährung von Forderungen. Dies betrifft auch Ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen aus dem Jahre 2020.
Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie jetzt tätig werden und prüfen, ob sich noch Forderungen aus 2020 in Ihrer Offene-Posten-Liste befinden. Wenn ja, können Sie diese zeitnah an unseren Kooperationspartner First Debit zur professionellen Beitreibung übergeben.
Sichern Sie Ihre Forderungen und werden Sie jetzt tätig!