Seit 1. Januar 2026 sind deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will der Gesetzgeber die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt stärken – besonders in technologieorientierten Handwerksbranchen wie dem Metallhandwerk.
Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der ansetzbaren Eigenleistungen von bisher 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde. Damit können Einzelunternehmer und Mitgesellschafter von Personengesellschaften ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig deutlich besser steuerlich geltend machen. Ansetzbar sind bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche; die Regelung gilt auch für laufende Projekte mit Tätigkeiten seit 1. Januar 2026.
Zudem werden künftig auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent zusätzlich berücksichtigt. Neben Personal-, Auftrags- und Abschreibungskosten können so auch indirekte Aufwendungen wie Energie-, Werkstatt- oder Verwaltungskosten in die Förderung einfließen.
Vorteile ergeben sich auch bei Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, können höher abgeschrieben werden – auch im Rahmen der Forschungszulage. Parallel steigt die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro jährlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Start: Neue Regelungen zur Forschungszulage gelten seit 1. Januar 2026.
- Eigenleistung: 100 € pro Stunde (statt bisher 70 €), bis zu 40 Stunden pro Woche.
- Gemeinkosten: Pauschale von 20 % zusätzlicher Förderung auf förderfähige Aufwendungen.
- Investitionen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
- Bemessungsgrundlage: Steigt auf 12 Mio. € pro Jahr.
- Ziel: Bessere steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand – insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks.
Weitere Infos: www.bescheinigung-forschungszulage.de
Für Metallbetriebe ist die neue Regelung ein wichtiges Signal: Forschung, Entwicklung und technische Verbesserung lohnen sich stärker als bisher. Die steuerliche Forschungszulage wird damit zu einem praxisnahen und wirkungsvollen Instrument, um Innovationsprojekte aus eigener Kraft zu finanzieren und den technologischen Anschluss im Mittelstand zu sichern.
Technischer Berater Bundesverband Metall
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