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Forschungszulage aktualisiert: Mehr Förderung

Seit 1. Januar 2026 sind deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will der Gesetzgeber die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt stärken – besonders in technologieorientierten Handwerksbranchen wie dem Metallhandwerk.

 

Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der ansetzbaren Eigenleistungen von bisher 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde. Damit können Einzelunternehmer und Mitgesellschafter von Personengesellschaften ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig deutlich besser steuerlich geltend machen. Ansetzbar sind bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche; die Regelung gilt auch für laufende Projekte mit Tätigkeiten seit 1. Januar 2026.

 

Zudem werden künftig auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent zusätzlich berücksichtigt. Neben Personal-, Auftrags- und Abschreibungskosten können so auch indirekte Aufwendungen wie Energie-, Werkstatt- oder Verwaltungskosten in die Förderung einfließen.


Vorteile ergeben sich auch bei Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, können höher abgeschrieben werden – auch im Rahmen der Forschungszulage. Parallel steigt die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro jährlich.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start: Neue Regelungen zur Forschungszulage gelten seit 1. Januar 2026.
  • Eigenleistung: 100 € pro Stunde (statt bisher 70 €), bis zu 40 Stunden pro Woche.
  • Gemeinkosten: Pauschale von 20 % zusätzlicher Förderung auf förderfähige Aufwendungen.
  • Investitionen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
  • Bemessungsgrundlage: Steigt auf 12 Mio. € pro Jahr.
  • Ziel: Bessere steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand – insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks.

Weitere Infos: www.bescheinigung-forschungszulage.de

 

Für Metallbetriebe ist die neue Regelung ein wichtiges Signal: Forschung, Entwicklung und technische Verbesserung lohnen sich stärker als bisher. Die steuerliche Forschungszulage wird damit zu einem praxisnahen und wirkungsvollen Instrument, um Innovationsprojekte aus eigener Kraft zu finanzieren und den technologischen Anschluss im Mittelstand zu sichern.

Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Reinhard Fandrich
 

Technischer Berater Bundesverband Metall

  • Metallbau
  • Innovationsförderung
  • Fachberatungs- und Informationsstelle (FIS)

Kontakt:
reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
Telefon +49 (0)201 / 89619-34

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An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 09.05.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Bundesverbandstag 2026” geschehen.

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Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben weitere Exemplare des Buchs „ZINQ Planer 2026”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 16.01.2026 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer” geschehen.

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Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

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