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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die “Schonfrist” für Unternehmen, die mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, ist am 17. Dezember 2023 abgelaufen.

 

Hinweisgeberschutzgesetz: was Arbeitgeber umsetzen müssen

Das Hinweisgeberschutzgesetz will einen umfassenden Schutz von Whistleblowern sicherstellen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Meldestelle erfüllen muss, wie Sie mit Hinweisen umgehen, welche Rechte ein Hinweisgeber hat, kurz die Risiken und Nebenwirkungen dieses Gesetzes.

15.03.23

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