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Hinweisgeberschutzgesetz

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Im Juli 2023 ist das sogenannte Whistleblower-Gesetz in Kraft getreten. Betriebe sind gehalten, bis Ende 2023 Meldestellen einzurichten, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Missstände im Betrieb zu melden.

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Meldestelle erfüllen muss, wie Sie mit Hinweisen umgehen, welche Rechte ein Hinweisgeber hat, kurz die Risiken und Nebenwirkungen dieses Gesetzes.

Inhalte:

  1. Einleitung
  2. Personenkreis
  3. Bisherige Rechtslage
  4. Umgang mit den neuen Verpflichtungen
    1. Feststellung der Mitarbeiterzahl
    2. Intern – Dienstleister
    3. Beauftragung von Dritten
    4. Einrichtung einer internen Meldestelle
      1. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
      2. Auswahl des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin der Meldestelle
    5. Umgang mit Hinweisgebern
    6. Umgang mit verdächtigen Mitarbeitern
  5. Fazit

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