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Liefer­ketten­­sorgfalts­­pflichten­­gesetz

Unterstützung vom Bundesverband Metall

Trotz aller Kritik wurde das LkSG – noch vor einer europäischen Regelung – in Deutschland verabschiedet. Jetzt sind die Unternehmen in der Verantwortung, entlang ihrer Lieferketten die Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechten u.a. zu prüfen und zu kontrollieren. Obwohl sich das Gesetz vom Wortlaut her nur an Betriebe ab 1000 Mitarbeitern wendet, stellt sich in der Praxis heraus, dass diese großen Betriebe ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz ungefiltert an ihre Zulieferer – die Handwerksbetriebe – weiterleiten.

Zur Erleichterung der Arbeit hat der BVM für die Betriebe des Metallhandwerks eine Handreichung entwickelt, wie mit diesen Anforderungen umgegangen werden kann.

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