Nach nunmehr sechs Jahren hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) einen neuen Gefahrtarif ermittelt. Der Gefahrtarif ist die Grundlage der Beitragsberechnung. Sie ist als autonomes Recht von der Vertreterversammlung beschlossen und vom Bundesamt für soziale Sicherung genehmigt worden.
Der neue Tarif gilt ab dem 01.01.2025 und wird für die Unternehmen des Metallhandwerks zu Beginn des Jahres 2026 auszahlungswirksam. Trotzdem gilt es jetzt achtsam zu sein: Ende Oktober 2024 werden die Veranlagungsbescheide der BGHM an die Betriebe versandt. Hier gilt es kritisch zu prüfen, ob die angenommene Tarifstelle / Gefahrklasse für das eigene Unternehmen zutreffend ist.
Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zum Fachverband Metall NW auf.