Verpackungsverordnung in der metallhandwerklichen Praxis

EU-Verpackungsverordnung PPWR: Eigene Verpackungen, Transportverpackungen und Lieferungen ins EU-Ausland können für Betriebe zusätzliche Fragen aufwerfen.

Seit dem 12. August 2026 gelten die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Zu den grundsätzlichen Pflichten, die sich daraus für Betriebe des Metallhandwerks ergeben gehören insbesondere die Prüfung der eigenen Rolle in der Lieferkette, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die erforderlichen Konformitäts- und Materialnachweise.

In der betrieblichen Praxis ergeben sich darüber hinaus weitere Fragen. Verpackungen sind im Metallhandwerk häufig kein eigentliches Produkt, sondern dienen dazu, Bauteile, Werkzeuge, Ersatzteile oder Konstruktionen sicher zu transportieren und an Kunden auszuliefern. Trotzdem können auch diese Verpackungen unter die Vorgaben der PPWR fallen.

Transportverpackungen gehören mit in die Betrachtung

Metallbaubetriebe und Feinwerkmechaniker verwenden beispielsweise Kartons, Folien, Kantenschutz, Paletten, Holzkisten oder andere Materialien, um ihre Produkte für Transport und Auslieferung zu schützen. Teilweise werden Transportverpackungen individuell für ein Produkt angefertigt. Daneben kommen Mehrweglösungen zum Einsatz, die nach einer Lieferung wieder in den Betrieb zurückkehren.

Die PPWR erfasst auch Transportverpackungen. Für Betriebe bedeutet das zunächst, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Verpackungen tatsächlich verwendet werden, woher diese stammen und welche Rolle der eigene Betrieb dabei einnimmt.

Eigener Firmenname oder eigene Marke auf der Verpackung

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verpackungen erforderlich, die unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke eines Unternehmens in Verkehr gebracht werden. Die PPWR sieht vor, dass ein Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt, grundsätzlich als Erzeuger gilt und den entsprechenden Pflichten unterliegt.

Für Kleinstunternehmen enthält die Verordnung eine Ausnahme: Fällt das Unternehmen unter die Definition eines Kleinstunternehmens und befindet sich der Lieferant der Verpackung in der Europäischen Union, gilt für diese Regelung grundsätzlich der Lieferant als Erzeuger. Deshalb lässt sich aus einem aufgedruckten Firmenlogo allein nicht für jeden Betrieb dieselbe Rechtsfolge ableiten. Entscheidend ist die konkrete Konstellation.

Für Metallbetriebe kann es daher sinnvoll sein zu prüfen, ob beispielsweise Versandkartons, Produktverpackungen oder andere Verpackungen mit eigenem Firmennamen oder eigener Marke eingesetzt werden und wer diese Verpackungen liefert beziehungsweise herstellen lässt.

Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten

Ein weiterer Punkt betrifft grenzüberschreitende Lieferungen. Bei Lieferungen verpackter Produkte in andere EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche Registrierungs-, Melde- und gegebenenfalls Vertretungspflichten entstehen. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Lieferweg, vom Empfänger und von den Regelungen im jeweiligen Mitgliedstaat ab.

Betriebe, die Bauteile, Ersatzteile oder andere Produkte beispielsweise nach Frankreich, Österreich oder in die Niederlande versenden, sollten deshalb prüfen, welche Verpflichtungen im jeweiligen Zielland bestehen. Die praktische Umsetzung grenzüberschreitender Lieferungen gehört zu den Bereichen, bei denen Handwerksorganisationen derzeit Vereinfachungen fordern.

Informationen und Unterlagen vom Lieferanten einholen

Nicht jede erforderliche Information muss ein Metallbetrieb selbst ermitteln. Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien müssen dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Konformität der Verpackung nachzuweisen. Dazu gehört auch die nach der PPWR erforderliche technische Dokumentation. Die Unterlagen können in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden.

Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten prüfen, welche Nachweise bereits vorhanden sind und bei welchen Verpackungslieferanten noch Informationen angefordert werden müssen. Eine geordnete Ablage erleichtert es, die erforderlichen Unterlagen bei Bedarf verfügbar zu haben.

Rückverfolgbarkeit wird wichtiger

Neben der eigentlichen Konformität spielt auch die Rückverfolgbarkeit eine Rolle. Wirtschaftsakteure müssen auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden angeben können, von welchen Wirtschaftsakteuren sie Verpackungen oder verpackte Produkte bezogen und an welche sie diese geliefert haben.

Für Einwegverpackungen müssen entsprechende Informationen grundsätzlich fünf Jahre, für wiederverwendbare Verpackungen zehn Jahre nach dem Bezug oder der Lieferung vorgelegt werden können. Damit gewinnt eine nachvollziehbare Dokumentation auch für Betriebe an Bedeutung, bei denen Verpackungen bislang nur eine untergeordnete Rolle im Geschäftsalltag gespielt haben.

Änderungen und Vereinfachungen werden diskutiert

Parallel zur praktischen Umsetzung wird auf politischer Ebene über Änderungen und Vereinfachungen gesprochen. Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung werden unter anderem Bagatell- beziehungsweise Geringmengenregelungen für kleine Betriebe, eine zentrale Anlaufstelle für Registrierung und Mengenmeldungen sowie Möglichkeiten zur Pflichtenübernahme durch Dritte gefordert.

Wichtig: Diese Änderungen sind derzeit nicht beschlossen. Betriebe sollten diskutierte Erleichterungen deshalb nicht als bereits geltende Ausnahmen behandeln.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks setzt sich für Vereinfachungen ein. Zu den genannten Forderungen gehören wirksame Bagatellschwellen, vereinfachte Verfahren für EU-Lieferungen und eine freiwillige Benennung von Bevollmächtigten.

Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Für Metallbaubetriebe und Feinwerkmechaniker ergeben sich daraus insbesondere folgende Prüfpunkte:

  • Welche Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen werden im Betrieb verwendet?
  • Werden Verpackungen selbst angefertigt oder unter dem eigenen Namen beziehungsweise der eigenen Marke beschafft?
  • Welche Verpackungen werden mehrfach verwendet?
  • Werden verpackte Produkte in andere EU-Mitgliedstaaten geliefert?
  • Liegen die erforderlichen Informationen und Konformitätsunterlagen der Lieferanten vor?
  • Ist nachvollziehbar dokumentiert, von wem Verpackungen oder verpackte Produkte bezogen und an wen sie geliefert wurden?

Welche konkreten Pflichten einen Betrieb treffen, hängt insbesondere von seiner Rolle in der Lieferkette, der Art der verwendeten Verpackungen und den jeweiligen Vertriebswegen ab.

Fachliche Einordnung: Friederike Tanzeglock, Rechtsanwältin (Syndikusanwältin), Bereichsleiterin Wirtschaft und Soziales, Bundesverband Metall.

Quelle: PM Bundesverband Metall

Das könnte Sie auch interessieren:

Warenkorb
Nach oben scrollen

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal „Befestigung und Abdichtung von Fenstern und Türen“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 05.06.2026 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Befestigung und Abdichtung von Fenstern und Türen” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben zehn mal 1 Exemplar „Dübel Handbuch 4.0“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.11.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Dübelhandbuch 4.0” geschehen.

Die zehn Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Weiße Rhetorik” von Wladislaw Jachtchenko. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 10.10.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Weiße Rhetorik” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben wahlweise drei mal ein Exemplar des Buchs „Tabellenbuch Zerspantechnik” oder zwei mal ein Exemplar des Buchs „Schweißschäden. Schäden im Metallbau 4“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 08.05.2026 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Fachbuch” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 3” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 11.07.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 3” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal eine Halbjahres-Lizenz für „MetallStat“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 10.06.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung MetallStat” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben insgesamt fünfzehnmal einen Rabatt von 50 % auf die Eintrittskarten zum Bundesverbandstag. Gewinner können den Rabatt nach Wahl für ein Teilnehmer-Ticket (Einzelperson) oder für ein Teilnehmer-Ticket inklusive Begleitprogramm-Ticket nutzen. Das Begleitprogramm-Ticket gilt ausschließlich für das Begleitprogramm und beinhaltet keine Teilnahme am Bundesverbandstag. Weitere Informationen zur Veranstaltung sind unter https://www.metallportal.de/produkt/bundesverbandstag-2026/ abrufbar.

An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 09.05.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Bundesverbandstag 2026” geschehen.

Die fünfzehn Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal „Tabellenbuch für Metallbautechnik“. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 06.02.2026 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Tabellenbuch für Metallbautechnik” geschehen.

Die fünf Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NRW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben einen Körn-Master KM 7.5. An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Firmennamen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 10.07.2026 über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff „Verlosung Körn-Master KM 7.5“ übermittelt.

Die Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.