Im Juli 2023 ist das sogenannte Whistleblower-Gesetz in Kraft getreten. Betriebe sind gehalten, bis Ende 2023 Meldestellen einzurichten, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Missstände im Betrieb zu melden.
Wenn Sie sich entschieden haben, diese Stelle im eigenen Haus mit eigenen Mitarbeitern zu etablieren, dann sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die nötige Sachkunde verfügen. Hierfür bieten wir Ihnen dieses WhitePaper an. Die Leser werden informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der Meldestelle. Erläutert werden auch praxisrelevante Fragen im Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern.
Inhalte:
- Einleitung
- Personenkreis
- Bisherige Rechtslage
- Umgang mit den neuen Verpflichtungen
- Feststellung der Mitarbeiterzahl
- Intern – Dienstleister
- Beauftragung von Dritten
- Einrichtung einer internen Meldestelle
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
- Auswahl des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin der Meldestelle
- Umgang mit Hinweisgebern
- Umgang mit verdächtigen Mitarbeitern
- Fazit