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HinSchG – Handreichung für Mitarbeitende

WhitePaper
für Mitglieder der Metallinnungen im Fachverband Metall NW kostenfrei!
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14,99 

inkl. 7 % MwSt.

Im Juli 2023 ist das sogenannte Whistleblower-Gesetz in Kraft getreten. Betriebe sind gehalten, bis Ende 2023 Meldestellen einzurichten, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Missstände im Betrieb zu melden.

Wenn Sie sich entschieden haben, diese Stelle im eigenen Haus mit eigenen Mitarbeitern zu etablieren, dann sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die nötige Sachkunde verfügen. Hierfür bieten wir Ihnen dieses WhitePaper an. Die Leser werden informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben der Meldestelle. Erläutert werden auch praxisrelevante Fragen im Umgang mit Hinweisen und Hinweisgebern.

Inhalte:

  1. Einleitung
  2. Personenkreis
  3. Bisherige Rechtslage
  4. Umgang mit den neuen Verpflichtungen
    1. Feststellung der Mitarbeiterzahl
    2. Intern – Dienstleister
    3. Beauftragung von Dritten
    4. Einrichtung einer internen Meldestelle
      1. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
      2. Auswahl des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin der Meldestelle
    5. Umgang mit Hinweisgebern
    6. Umgang mit verdächtigen Mitarbeitern
  5. Fazit

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 1” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.11.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 1” geschehen.

Die 5 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.