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Mutterschutz und Elternzeit

VideoTraining: 20 Lektionen insgesamt 50 Minuten Laufzeit
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Der Mutterschutz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und soll schwangere Frauen und Mütter vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz schützen. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen Frauen, die einen festen Job haben, nicht mehr beschäftigt werden. Schwangere Frauen haben auch das Recht auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen und zum Stillen. Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium regelt auch den Kündigungsschutz. Schwangere Frauen dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Mutterschutz gilt für alle Schwangeren und frisch entbundenen Mütter, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden.

Inhalte:

  1. Einführung 3:10

  2. Gefährdungsbeurteilung 1:52

  3. Meldung an Gewerbeaufsicht 0:52

  4. Mutterschutz 2:01

  5. Beschäftigungsverbote 6:30

  6. Kündigungsschutz 3:24

  7. verbotswidrige Kündigung 1:38

  8. Ausnahmen vom Kündigungsverbot 1:58

  9. Kündigung durch Arbeitnehmerin 3:09

  10. Exkurs: Mutterschutzurlauf bei Leimüttern 2:20

  11. Elternzeit 3:52

  12. … Elterngeld 1:04

  13. … Antragsberechtigte 3:29

  14. … Kündigungsverbot während der Elternzeit 6:22

  15. … Arbeit während der Elternzeit 2:53

  16. … Arbeitszeiten während der Elternzeit 0:59

  17. … Urlaubsansprüche 1:59

  18. Nach der Elternzeit 2:41

  19. Outro 0:27

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 1” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.11.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 1” geschehen.

Die 5 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.