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Mutterschutz und Elternzeit

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Der Mutterschutz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und soll schwangere Frauen und Mütter vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz schützen. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen Frauen, die einen festen Job haben, nicht mehr beschäftigt werden. Schwangere Frauen haben auch das Recht auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen und zum Stillen. Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium regelt auch den Kündigungsschutz. Schwangere Frauen dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Mutterschutz gilt für alle Schwangeren und frisch entbundenen Mütter, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden.

Inhalte:

  1. Einführung 3:10

  2. Gefährdungsbeurteilung 1:52

  3. Meldung an Gewerbeaufsicht 0:52

  4. Mutterschutz 2:01

  5. Beschäftigungsverbote 6:30

  6. Kündigungsschutz 3:24

  7. verbotswidrige Kündigung 1:38

  8. Ausnahmen vom Kündigungsverbot 1:58

  9. Kündigung durch Arbeitnehmerin 3:09

  10. Exkurs: Mutterschutzurlauf bei Leimüttern 2:20

  11. Elternzeit 3:52

  12. … Elterngeld 1:04

  13. … Antragsberechtigte 3:29

  14. … Kündigungsverbot während der Elternzeit 6:22

  15. … Arbeit während der Elternzeit 2:53

  16. … Arbeitszeiten während der Elternzeit 0:59

  17. … Urlaubsansprüche 1:59

  18. Nach der Elternzeit 2:41

  19. Outro 0:27

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