Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit den Beziehungen zwischen Arbeitgebern einerseits und Betriebsräten und Gewerkschaften andererseits. Es umfasst Aspekte wie Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechte. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern und gleichzeitig einen fairen Rahmen für die Arbeitgeber zu schaffen. Erfahren Sie hier mehr zu dem umfangreichen Themenkomplex.
Inhalte:
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Einführung
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Koalitionsrecht
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Tarifvertragsrecht
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Tarifautonomie
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Tariffähigkeit
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Arbeitskampfrecht
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Friedenspflicht
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Streik für die Arbeitnehmer
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Aussperrung für die Arbeitgeber
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Rechtswidriger Streik
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Betriebliche Mitbestimmung
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Betriebsrat
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Wahlen
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Aufgaben des Betriebsrats
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Vergütung des Betriebsrats
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