September 2026
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zum Start des neuen Ausbildungsjahres richtet sich der Blick auf die Fachkräfte von morgen. Viele Betriebe wollen ausbilden. Wir als Metallbauer und Feinwerkmechaniker arbeiten mit digitaler Konstruktion, automatisierten Fertigungsanlagen, moderner Schweißtechnik, Robotik und künstlicher Intelligenz. Wir verbinden Präzision mit Kreativität – und sehen am Ende des Tages, was wir geschaffen haben. Welcher Beruf kann das von sich behaupten? Deshalb ist es wichtig, dass wir jede Gelegenheit aktiv nutzen, um junge Menschen im Rahmen von regionalen Berufsorientierungsmaßnahmen anzusprechen und für unsere Berufe zu begeistern. Mit unseren Angeboten „Metaller-Test“ und „Praktikum im Betrieb“ unterstützen wir Euch direkt bei der Ausbildung und Akquisition neuer Auszubildender.
Ich wünsche Euch viel informative Freude beim Lesen unseres Fachinfos, frohes Schaffen, klugen Optimismus und gute Geschäfte.
Willi Seiger
Vorsitzender
Fachverband Metall NW
Unsere heutigen Themen:
Jetzt mitmachen und gewinnen !
Mit etwas Glück gehört eines von fünf „Praktikum im Paket – Set LKW“ schon bald Ihnen. Das Set unterstützt Metallbetriebe dabei, Praktikantinnen und Praktikanten einen gelungenen Einstieg in den Betrieb zu ermöglichen. Es enthält alle wichtigen Materialien für ein praxisnahes und professionell vorbereitetes Betriebspraktikum – inklusive Werkstück „Metall-LKW“, begleitender Unterlagen und hilfreicher Arbeitshilfen.
So einfach geht’s:
Tragen Sie Ihren Firmennamen, Ihre Postadresse und Ihre E-Mail-Adresse in das Formular ein und klicken Sie auf „Teilnehmen“.
Einsendeschluss ist der 04. September 2026. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen
Der Fachverband Metall NRW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 5x ein Set "Praktikum im Paket LKW". An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Firmennamen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 04.09.2026 über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff „Verlosung Praktikum im Paket Set LKW“ übermittelt.
Die Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.
Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Arztbesuche während der Arbeitszeit gehören zum betrieblichen Alltag und werfen regelmäßig Fragen auf: Muss der Arbeitnehmer für die Dauer des Arzttermins bezahlt freigestellt werden? Welche Nachweise dürfen verlangt werden? Und zählt die Abwesenheit als Arbeitszeit, sodass möglicherweise sogar Überstundenzuschläge anfallen?
Für Betriebe des Metallhandwerks in Nordrhein-Westfalen gilt zunächst: Der Manteltarifvertrag schließt den Anspruch aus § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für notwendige Arztbesuche nicht aus. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, behält der Arbeitnehmer daher grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch, obwohl er vorübergehend an der Arbeitsleistung gehindert ist.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Arztbesuch automatisch zu einer bezahlten Freistellung führt. Beschäftigte sind vielmehr verpflichtet, planbare Arzttermine – soweit dies möglich und zumutbar ist – außerhalb ihrer Arbeitszeit zu vereinbaren. Nur wenn dies aufgrund der Sprechzeiten, der Art der Behandlung oder wegen einer akuten Erkrankung nicht möglich ist, kann ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen. Typische Beispiele sind Notfälle, plötzlich auftretende Beschwerden, kurzfristig vergebene Facharzttermine oder Untersuchungen, die ausschließlich während der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden.
Ob eine medizinische Behandlung erforderlich ist, entscheidet ausschließlich der behandelnde Arzt. Der Arbeitgeber darf jedoch prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bezahlte Freistellung vorliegen. Insbesondere kann hinterfragt werden, ob der Termin tatsächlich während der Arbeitszeit stattfinden musste und ob die Dauer der Abwesenheit nachvollziehbar ist. Angaben zur Diagnose oder zur Art der Erkrankung dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht verlangt werden.
Zulässig ist es dagegen, einen Nachweis über den Arztbesuch anzufordern. Bewährt haben sich Termin- oder Anwesenheitsbescheinigungen der Arztpraxis, aus denen Beginn und Ende des Aufenthalts hervorgehen. Diese ermöglichen es dem Arbeitgeber, die Dauer der vergütungspflichtigen Abwesenheit nachzuvollziehen, ohne dass vertrauliche Gesundheitsdaten offengelegt werden müssen.
Vergütungspflichtig ist nicht automatisch die gesamte Abwesenheit. Freizustellen ist lediglich die objektiv erforderliche Zeit. Hierzu zählen die notwendige Wegezeit zwischen Arbeitsplatz und Arztpraxis, unvermeidbare Wartezeiten, die eigentliche Untersuchung oder Behandlung sowie die unmittelbare Rückkehr an den Arbeitsplatz. Private Erledigungen, Umwege oder unnötig verlängerte Aufenthalte sind hingegen nicht von der bezahlten Freistellung umfasst. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Dauer ihrer Abwesenheit so gering wie möglich zu halten.
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die Zeit eines Arztbesuchs als Arbeitszeit gilt und dadurch Überstunden oder Zuschläge entstehen können. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. Die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB stellt keine tatsächlich geleistete Arbeitszeit dar, sondern eine vergütungspflichtige Ausfallzeit. Zwar bleibt der Vergütungsanspruch erhalten, Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge entstehen jedoch regelmäßig nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Etwas anderes gilt nur, wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausdrücklich eine abweichende Regelung treffen.
Für metallhandwerkliche Betriebe empfiehlt es sich, den Umgang mit Arztbesuchen in einer betrieblichen Regelung transparent festzulegen. Darin kann beispielsweise bestimmt werden, dass planbare Arzttermine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen sind, notwendige Termine frühzeitig angekündigt werden müssen und auf Verlangen eine Termin- oder Anwesenheitsbescheinigung vorzulegen ist. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass ausschließlich die objektiv erforderliche Abwesenheitszeit vergütet wird.
Tipp!
Eine Beispielregelung haben wir für Sie hier zum Download bereitgestellt!
Transparenzpflichten beim Einsatz von KI
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurden.
Für viele Betriebe stellt sich deshalb die Frage: Muss künftig jeder mit ChatGPT erstellte Text oder jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Die Antwort lautet: Nein.
Entscheidend ist vielmehr, wie KI eingesetzt wird. Werden Texte mit Unterstützung einer KI erstellt, anschließend jedoch fachlich geprüft, überarbeitet und vom Unternehmen verantwortet, besteht in der Regel keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. KI bleibt in diesem Fall ein Hilfsmittel der redaktionellen Arbeit.
Anders sieht es bei fotorealistischen KI-Bildern aus. Werden Personen, Gebäude oder Situationen künstlich erzeugt oder so verändert, dass sie als echte Fotografien verstanden werden könnten, sollte dies transparent kenntlich gemacht werden. Hinweise wie „KI-generiertes Bild“ oder „Illustration erstellt mit Künstlicher Intelligenz“ schaffen Klarheit und stärken zugleich die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.
Besonders strenge Anforderungen gelten für sogenannte Deepfakes – also täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die reale Personen in erfundenen Situationen zeigen. Solche Inhalte müssen eindeutig offengelegt werden.
Für metallhandwerkliche Unternehmen bedeutet dies vor allem: KI kann weiterhin sinnvoll für Marketing, Personalgewinnung, Kundenkommunikation oder interne Prozesse eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch, veröffentlichte Inhalte sorgfältig zu prüfen und bei realistisch wirkenden KI-Bildern transparent zu informieren.
Für umfangreichere Ausführungen, informieren Sie sich auf der WebSite der Europäischen Kommission
Tipp!
Eine Beispielregelung haben wir für Sie hier zum Download bereitgestellt!
MetallAkademie
Unsere Workshops und Webinare sind von Profis für Profis und auch mit Profis. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Inhalte die erforderliche Detailtiefe haben, um auch komplexere Anwendungsfelder zu erschließen.
Unsere Angebote im September & Oktober 2026
Prüfung von Leitern, Tritten und Rundschlingen …
Mit KI & Social Media Kunden, Mitarbeiter und Azubis gewinnen!
Berichtsheft App Metall: Online-Schulung für Betriebe
Toleranzen im Metallbau: Herausforderungen und Lösungen
EmpCo-Richtlinie: .
Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführender Werbung („Greenwashing“) zu schützen und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Auch metallhandwerkliche Unternehmen können von den neuen Vorgaben betroffen sein – insbesondere dann, wenn sie auf ihrer Website, in Broschüren oder in den sozialen Medien mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „nachhaltig“, „umweltbewusst“ oder „CO₂-neutral“ werben. Solche Aussagen müssen künftig nachvollziehbar belegt werden. Pauschale oder nicht überprüfbare Umweltversprechen sind künftig unzulässig.
Für das Metallhandwerk bedeutet dies jedoch nicht, auf die Kommunikation eigener Nachhaltigkeitsleistungen verzichten zu müssen. Im Gegenteil: Unternehmen sollten ihre tatsächlichen Maßnahmen – beispielsweise den Einsatz energieeffizienter Fertigungsverfahren, langlebige und reparaturfreundliche Produkte, die Nutzung recycelbarer Werkstoffe oder Investitionen in erneuerbare Energien – konkret und nachvollziehbar darstellen.
Empfehlenswert ist es, bestehende Werbeaussagen frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer mit überprüfbaren Fakten statt mit allgemeinen Werbeversprechen kommuniziert, stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Die EmpCo-Richtlinie macht deutlich: Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiges Wettbewerbsthema – künftig jedoch mit einem deutlich stärkeren Fokus auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Fakten.
Weitere Informationen vom ZDH: EmpCo-Richtlinie: Umsetzung in deutsches Recht | ZDH
Cyber-Sicherheit – Ein Thema von Bedeutung
Cyberangriffe gehören längst zu den größten Risiken für Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe. Mit der europäischen NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an die Informations- und IT-Sicherheit deutlich verschärft. Doch was bedeutet das für das Metallhandwerk?
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten metallhandwerklichen Unternehmen werden nicht unmittelbar unter die gesetzlichen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie fallen. Die Mehrzahl der Betriebe erfüllt weder die erforderlichen Größenkriterien noch gehört sie zu den unmittelbar betroffenen Sektoren der Richtlinie.
Dennoch sollten sich Unternehmen nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn die Auswirkungen von NIS 2 werden auch im Metallhandwerk spürbar sein.
Viele Betriebe arbeiten als Zulieferer oder Dienstleister für Industrieunternehmen, Energieversorger, öffentliche Auftraggeber oder Betreiber kritischer Infrastrukturen. Diese Unternehmen müssen künftig strengere Anforderungen an ihre Informationssicherheit erfüllen und werden diese zunehmend an ihre Lieferanten weitergeben. Bereits heute verlangen zahlreiche Auftraggeber Nachweise über sichere IT-Systeme, geregelte Datensicherungen, Multi-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Software-Updates oder Schulungen der Beschäftigten.
Hinzu kommt, dass moderne metallhandwerkliche Unternehmen immer stärker digital arbeiten. CNC-Maschinen, CAD/CAM-Systeme, ERP-Software oder cloudbasierte Anwendungen gehören inzwischen zum Betriebsalltag. Ein erfolgreicher Cyberangriff kann deshalb nicht nur Büroarbeitsplätze, sondern die gesamte Produktion lahmlegen und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Deshalb lohnt es sich, das Thema Cyber-Sicherheit unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung anzugehen. Bereits mit überschaubarem Aufwand können Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit deutlich verbessern. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Datensicherungen, sichere Passwörter und Multi-Faktor-Authentifizierung, ein konsequentes Patch-Management, die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie ein Notfallplan für den Ernstfall.
Unser Tipp: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt in den Anwendungsbereich der NIS-2-Regelungen fällt. Nutzen Sie hierzu das Portal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2-betroffenheitspruefung. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie die Anforderungen Ihrer Kunden und Geschäftspartner im Blick behalten. Wer seine IT-Sicherheit frühzeitig verbessert, schützt nicht nur sein Unternehmen vor Cyberangriffen, sondern stärkt zugleich seine Wettbewerbsfähigkeit und seine Position in der Lieferkette.
Nützliche Links:
Deutschland sicher im Netz
Digital Sicher NRW
MetallCampus
Unterstützung – sofort und digital!
Auf dem MetallCampus sind die digitalen Angebote des nordrhein-westfälischen Metallhandwerks gebündelt. Viele Angebote sind für die Mitglieder der nordrhein-westfälischen Metallinnungen kostenfrei – anmelden lohnt sich also!

Mit dem „Praktikum im Paket“ erhalten metallhandwerkliche Betriebe ein praxiserprobtes Komplettpaket, um Schülerinnen und Schülern einen strukturierten, abwechslungsreichen und praxisnahen Einblick in das Metallhandwerk zu ermöglichen. Ein Betriebspraktikum gehört zu den erfolgreichsten Instrumenten der Nachwuchsgewinnung. Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, Berufe kennenzulernen und erste praktische Erfahrungen zu sammeln – und Ihnen die Chance, potenzielle Auszubildende frühzeitig für Ihr Unternehmen zu begeistern. Damit Sie ohne großen Vorbereitungsaufwand starten können, enthält das Paket alle wichtigen Materialien für ein gelungenes Praktikum.

Die seelische Widerstandsfähigkeit eines Menschen wird als Resilienz bezeichnet. Man kann sie sich als eine Art „persönlichen Schutzschirm“ vorstellen, der sich vor allem in Krisen zeigt und von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Die gute Nachricht: Resilienz lässt sich lernen! In diesem Angebot zum Thema Resilienz stellen wir unterschiedlichen Techniken innerhalb der sieben Bereiche der Resilienz vor.

Mit dem „Praktikum im Paket“ erhalten metallhandwerkliche Betriebe ein praxiserprobtes Komplettpaket, um Schülerinnen und Schülern einen strukturierten, abwechslungsreichen und praxisnahen Einblick in das Metallhandwerk zu ermöglichen. Ein Betriebspraktikum gehört zu den erfolgreichsten Instrumenten der Nachwuchsgewinnung. Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, Berufe kennenzulernen und erste praktische Erfahrungen zu sammeln – und Ihnen die Chance, potenzielle Auszubildende frühzeitig für Ihr Unternehmen zu begeistern. Damit Sie ohne großen Vorbereitungsaufwand starten können, enthält das Paket alle wichtigen Materialien für ein gelungenes Praktikum.
Alle weiteren Angebote des MetallCampus finden Sie hier
Ein Branchenevent, das weiterbringt
Der Metallkongress 2026 am 23. und 24. Oktober im Vogel Convention Center in Würzburg ist weit mehr als eine Fachtagung. Er ist der zentrale Treffpunkt für Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Planer, Architekten, Sachverständige sowie Hersteller und Zulieferer.
Das Programm 2026 greift konsequent die Themen auf, die die Branche aktuell bewegen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erschließung neuer Märkte. Die Fragen, welche Chancen sich beispielsweise aus der Verteidigungswirtschaft ergeben und welche Anforderungen Zulieferbetriebe erfüllen müssen, werden ebenso diskutiert wie die praktischen Erfahrungen von Unternehmen, die diesen Weg bereits erfolgreich gegangen sind.
Ein weiterer Themenblock widmet sich der Digitalisierung und Automatisierung. Moderne CAD-Systeme, digitale Prozesse, der Digitale Produktpass sowie Automatisierungslösungen für kleine und mittelständische Betriebe zeigen, dass Digitalisierung längst kein Zukunftsthema mehr ist, sondern den betrieblichen Alltag bestimmt.
Ergänzt wird das Programm durch Workshops, die praxisnah vermitteln, wie beispielsweise Social-Media-Videos mit einfachen Mitteln produziert werden können oder wie Cobots die Fertigung effizienter gestalten.
Austausch entlang der Wertschöpfungskette
Besonders interessant ist der Metallkongress auch für Planer und Architekten. Vorträge zu Statik, nachhaltigem Bauen mit Stahl sowie aktuellen Entwicklungen im konstruktiven Metallbau liefern wertvolle Impulse für die tägliche Planungsarbeit. Gleichzeitig erhalten sie Einblicke in moderne Fertigungsmöglichkeiten und digitale Planungswerkzeuge, die eine engere Zusammenarbeit zwischen Planung und ausführendem Handwerk ermöglichen. Damit wird der Kongress zur Plattform für den interdisziplinären Austausch entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Auch Sachverständige finden ein hochkarätiges Fachprogramm. Schadensanalysen aus der Praxis, Schweißkonstruktionen sowie aktuelle rechtliche Entwicklungen bieten fundierte Informationen für Gutachter und technische Berater.
Ein zentrales Zukunftsthema bleibt die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Der Metallkongress zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele, wie Unternehmen Frauen für technische Berufe gewinnen, Inklusion erfolgreich umsetzen, Fehlzeiten reduzieren und die Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig fördern können.
Fachschau als Plattform für persönlichen Austausch
Neben den Vorträgen bietet die begleitende Fachschau die Gelegenheit, Produkte und Dienstleistungen führender Anbieter unmittelbar kennenzulernen. Der persönliche Austausch mit Kollegen, Referenten und Ausstellern gehört seit Jahren zu den wichtigsten Gründen für einen Besuch des Metallkongresses. Häufig entstehen hier Kooperationen und Ideen, die weit über die Veranstaltung hinaus Wirkung entfalten.
Ein weiterer Höhepunkt ist die feierliche Verleihung des Deutschen Metallbaupreises und des Feinwerkmechanikpreises am Abend des ersten Kongresstages. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, welches Innovationspotenzial im Metallhandwerk steckt. Die Abendveranstaltung bietet darüber hinaus den passenden Rahmen, um Kontakte zu vertiefen und das berufliche Netzwerk auszubauen.
Kurz notiert
Markterkundung Spanien (Madrid) | 02.– 06. November 2026
Vom 02.11. bis zum 06.11.2026 führt die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK Spanien), im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und in Zusammenarbeit mit SBS systems for business solutions GmbH, eine Markterkundungsreise nach Spanien (Madrid) durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen. Die Maßnahme findet im Umfeld der Fachmesse Advanced Manufacturing Madrid (IFEMA Madrid) statt, die als zentrale Plattform für Metallbearbeitung und Fertigungstechnologien, Automatisierung und Robotik, Advanced Materials/Composites, Additive Manufacturing sowie Industrie-4.0-Lösungen gilt.
Klicken Sie hier, für weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten.
Im August ging es im 4K-Podcast um aktuelle Fragen, die Metallbetriebe unmittelbar betreffen: Braucht ein Betrieb heute überhaupt noch eine eigene Website – und welche Inhalte und Funktionen sind entscheidend, damit sie tatsächlich Wirkung erzielt? Außerdem stand der Umgang mit unterschiedlichen Mitarbeitendengruppen im Mittelpunkt: von den Erwartungen der Generation Z bis zur erfolgreichen Zusammenarbeit verschiedener Generationen.
Mit Zinkpower wurde anschließend der Blick auf feuerverzinkte Fassaden gerichtet – von den Gestaltungsmöglichkeiten über normative Anforderungen bis hin zu Befestigung und Nachbearbeitung. Zum Abschluss ging es um den Wechsel vom Mitarbeiter zur Führungskraft und darum, warum gerade neue Führungskräfte Unterstützung brauchen und wie der Verband seine Mitgliedsbetriebe bei der Führungskräfteentwicklung begleitet.
Am 22. September 2026 | ab 13:00 Uhr | Confex, Köln-Deutz
Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant – insbesondere agentische KI-Systeme werden die Arbeitswelt und Unternehmensprozesse nachhaltig verändern. Welche Chancen ergeben sich daraus für Unternehmen? Wie lassen sich die neuen Möglichkeiten sicher und gewinnbringend nutzen?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet die KI.NRW-Jahrestagung 2026 am 22. September 2026 in Köln. Unter dem Motto „Unternehmertum im Kosmos der KI-Agenten: Wie gelingt die sichere Navigation zur vollständig datengetriebenen Company?“ diskutieren führende Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Forschung gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerin Mona Neubaur über die Zukunft agentischer KI, neue Wertschöpfungspotenziale und den erfolgreichen Umgang mit den anstehenden Veränderungen.
Die Teilnahme bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, wertvolle Impulse für das eigene Unternehmen mitzunehmen und sich mit anderen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft auszutauschen.
Anmeldung unter https://www.kiforum.nrw/
Nach einer längeren Phase wirtschaftlicher Zurückhaltung mehren sich in der Drehteile-Branche die Anzeichen einer Erholung. Der aktuelle Halbjahresbericht des Verbands der Deutschen Drehteile-Industrie belegt eine positive Entwicklung bei Auftragseingängen und Umsatz.
Deutlich zeigt sich die Belebung bei den Auftragseingängen. Mit einem Anstieg von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhält die Branche wichtige Impulse für die kommenden Monate. Die durchschnittliche Auftragsreichweite bleibt mit 32,7 Wochen nahezu unverändert und bietet den Unternehmen weiterhin eine solide Planungsgrundlage.
„Dieses Ergebnis des Verbandes der Deutschen Drehteile Industrie deckt sich mit unseren Erfahrungen aus dem Maschinenbau, wo eine erste Entspannung der Lage an uns herangetragen wird“, kommentiert Stephan Lohmann, Geschäftsführer des Fachverbandes Metall NW die Pressemeldung.
Die Europäische Kommission hat am 6. August 2026 eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorschriften für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestartet. Ziel ist es, Teile der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die Registrierungspflichten für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung soll die Erfüllung verpackungsrechtlicher Pflichten im Binnenmarkt erleichtern. Gleichzeitig kommen auf Unternehmen, die Waren in andere EU-Staaten liefern, zusätzliche Anforderungen zu. Dazu gehören unter anderem die Bestellung von Bevollmächtigten in den jeweiligen Exportländern, Registrierungen in nationalen Verpackungsregistern sowie einheitliche Berichts- und Kennzeichnungspflichten. Viele Details zur praktischen Umsetzung, zu Übergangsfristen und technischen Anforderungen müssen jedoch erst noch durch entsprechende Durchführungsverordnungen festgelegt werden.
Gerade für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe mit nur gelegentlichen oder geringen Lieferungen ins EU-Ausland können die vorgesehenen Registrierungs- und Compliancepflichten einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand verursachen. Insbesondere eine Registrierungspflicht unabhängig von möglichen Bagatellschwellen oder Mindestmengen könnte für zahlreiche Betriebe unverhältnismäßige Kosten auslösen, die bei geringen Exportvolumina wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen sind.
Betroffene Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen und ihre praktischen Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge in die Konsultation einbringen. Nur so können die Auswirkungen der neuen Regelungen auf kleine und mittlere Unternehmen bei der weiteren Ausgestaltung der Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Konsultation läuft bis zum 10. September. Weitere Informationen und Teilnahme an der Konsultation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Vorschriften-uber-nationale-Herstellerregister_de
Vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter lesen!
Wir freuen uns, dass Sie Teil unserer Leserschaft sind. Unser Ziel ist es, Ihnen stets hochwertige und relevante Inhalte zu liefern. Ihre Meinung ist uns wichtig – teilen Sie uns gerne mit, welche Themen Sie interessieren oder wie wir unseren Service verbessern können. Bleiben Sie dran für die nächste Ausgabe, in der wir weiterhin interessante Themen und die neuesten Entwicklungen für Sie aufbereiten.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und freuen uns auf ein baldiges Wiederlesen!
Herzliche Grüße,
Ihr Team vom Fachverband Metall NW