Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführender Werbung („Greenwashing“) zu schützen und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Auch metallhandwerkliche Unternehmen können von den neuen Vorgaben betroffen sein – insbesondere dann, wenn sie auf ihrer Website, in Broschüren oder in den sozialen Medien mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „nachhaltig“, „umweltbewusst“ oder „CO₂-neutral“ werben. Solche Aussagen müssen künftig nachvollziehbar belegt werden. Pauschale oder nicht überprüfbare Umweltversprechen sind künftig unzulässig.
Für das Metallhandwerk bedeutet dies jedoch nicht, auf die Kommunikation eigener Nachhaltigkeitsleistungen verzichten zu müssen. Im Gegenteil: Unternehmen sollten ihre tatsächlichen Maßnahmen – beispielsweise den Einsatz energieeffizienter Fertigungsverfahren, langlebige und reparaturfreundliche Produkte, die Nutzung recycelbarer Werkstoffe oder Investitionen in erneuerbare Energien – konkret und nachvollziehbar darstellen.
Empfehlenswert ist es, bestehende Werbeaussagen frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer mit überprüfbaren Fakten statt mit allgemeinen Werbeversprechen kommuniziert, stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Die EmpCo-Richtlinie macht deutlich: Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiges Wettbewerbsthema – künftig jedoch mit einem deutlich stärkeren Fokus auf Transparenz, Glaubwürdigkeit und nachvollziehbare Fakten.
Weitere Informationen vom ZDH: EmpCo-Richtlinie: Umsetzung in deutsches Recht | ZDH




