Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorschriften der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurden.
Für viele Betriebe stellt sich deshalb die Frage: Muss künftig jeder mit ChatGPT erstellte Text oder jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Die Antwort lautet: Nein.
Entscheidend ist vielmehr, wie KI eingesetzt wird. Werden Texte mit Unterstützung einer KI erstellt, anschließend jedoch fachlich geprüft, überarbeitet und vom Unternehmen verantwortet, besteht in der Regel keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. KI bleibt in diesem Fall ein Hilfsmittel der redaktionellen Arbeit.
Anders sieht es bei fotorealistischen KI-Bildern aus. Werden Personen, Gebäude oder Situationen künstlich erzeugt oder so verändert, dass sie als echte Fotografien verstanden werden könnten, sollte dies transparent kenntlich gemacht werden. Hinweise wie „KI-generiertes Bild“ oder „Illustration erstellt mit Künstlicher Intelligenz“ schaffen Klarheit und stärken zugleich die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.
Besonders strenge Anforderungen gelten für sogenannte Deepfakes – also täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die reale Personen in erfundenen Situationen zeigen. Solche Inhalte müssen eindeutig offengelegt werden.
Für metallhandwerkliche Unternehmen bedeutet dies vor allem: KI kann weiterhin sinnvoll für Marketing, Personalgewinnung, Kundenkommunikation oder interne Prozesse eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch, veröffentlichte Inhalte sorgfältig zu prüfen und bei realistisch wirkenden KI-Bildern transparent zu informieren.
Für umfangreichere Ausführungen, informieren Sie sich auf der WebSite der Europäischen Kommission




