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DIN EN ISO 9001 – Ergänzungen

Die neue DIN EN ISO 9001 steht zwar erst für 2026 an, für 2025 gibt es jedoch schon jetzt eine gravierende Veränderung, die im nächsten Audit berücksichtigt werden muss.

Die DIN EN ISO 9001 / A1 (auch bekannt als ISO 9001 AMD 1:2024) bringt keine neuen Anforderungen, sondern ergänzt die bestehende DIN EN ISO 9001:2015 um klimabezogene Maßnahmen. Diese Ergänzungen wurden eingeführt, um den Klimawandel stärker in den Managementnormen zu berücksichtigen.

Die Anpassung hat für Maschinen-/ Metallbauunternehmen spezifische Auswirkungen und Herausforderungen.

1. Kontext der Organisation (Abschnitt 4.1)

Für Maschinen-/ Metallbauunternehmen bedeutet dies, dass sie die Relevanz des Klimawandels für ihre Geschäftstätigkeiten prüfen müssen. Dies kann sich auf die Verfügbarkeit und Beschaffung von Rohstoffen, den Betrieb und die Wartung von Maschinen sowie auf externe Faktoren wie gesetzliche Vorschriften auswirken.

2. Verstehen der Erwartungen und Anforderungen interessierter Parteien (Abschnitt 4.2)

Kunden und andere interessierte Parteien könnten spezifische Erwartungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Maschinen und Projekten haben. Zum Beispiel könnten Kunden Maschinen bevorzugen, die energieeffizient sind oder aus nachhaltigen Materialien gefertigt werden. Investoren könnten Wert auf klimafreundliche Unternehmensstrategien legen, während Mitarbeiter und Behörden auf umweltfreundliche Praktiken drängen.

3. Risiko- und Chancenanalyse

Maschinen-/ Metallbauunternehmen müssen klimabezogene Risiken und Chancen identifizieren und bewerten. Dies kann Naturkatastrophen, Lieferkettenprobleme aufgrund extremer Wetterereignisse oder regulatorische Änderungen umfassen. Maßnahmen zur Risikominderung und Nutzung von Chancen könnten die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte oder die Anpassung der Produktionsprozesse betreffen.

4. Leistungsmessung und Verbesserung

Die Leistungsmessung und kontinuierliche Verbesserung müssen auch klimabezogene Aspekte einbeziehen. Maschinen-/ Metallbauunternehmen könnten sich Ziele setzen, um ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren oder den Energieverbrauch zu optimieren. Dazu könnten sie relevante Leistungsindikatoren einführen, um die Fortschritte zu messen und zu verfolgen.

Integration in das QM-System nach ISO 9001

Um die Anforderungen des Amendment 1 zur ISO 9001 in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem zu integrieren, müssen Maschinen-/ Metallbauunternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Analyse interner und externer Themen: Klimabezogene Themen wie die Effizienz von Maschinen, deren Umweltauswirkungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften müssen berücksichtigt werden.
  2. Prüfung der Erwartungen und Anforderungen interessierter Parteien: Kunden, Investoren und andere Stakeholder haben möglicherweise spezifische Anforderungen in Bezug auf den Klimaschutz, die in das Managementsystem integriert werden müssen.
  3. Durchführung einer Risiko- und Chancenanalyse: Identifikation und Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen sowie Ergreifung entsprechender Maßnahmen.
  4. Anpassung von Prozessen und Kommunikationsstrategien: Aktualisierung von Prozessen, Arbeitsanweisungen, Schulungsplänen und der internen und externen Kommunikation.
  5. Leistungsmessung und Verbesserung: Einführung relevanter Leistungsindikatoren zur Messung der Umweltauswirkungen und zum Verfolgen des Fortschritts.

Hieraus können sich besondere Herausforderungen für Maschinen-/ Metallbauunternehmen ergeben:

  • Materialbeschaffung: Die Beschaffung nachhaltiger Materialien kann kostspielig und logistisch herausfordernd sein.
  • Technologische Innovation: Entwicklung neuer, umweltfreundlicher Technologien und Maschinen erfordert signifikante Forschungs- und Entwicklungsressourcen.
  • Regulatorische Compliance: Einhaltung strenger Umweltvorschriften und Anpassung an sich ändernde gesetzliche Anforderungen.
  • Marktwettbewerb: Maschinenbauunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre umweltfreundlichen Produkte wettbewerbsfähig bleiben, sowohl in Bezug auf Kosten als auch Leistung.

Diese Änderungen und Anpassungen sollen sicherstellen, dass Maschinenbauunternehmen aktiv zur Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen und ihre Managementsysteme entsprechend anpassen.

Bei allen Fragen unterstützt Sie der Verband im Rahmen Ihrer Innungsmitgliedschaft gerne bei der Umsetzung!

Ansprechpartner

Dipl.-Ing.
Lars Preissner

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Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben fünf mal ein Exemplar des Buchs „Schäden im Metallbau 2” von Jörg Dombrowski. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.03.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Schäden im Metallbau 2” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben jeweils 1x

  • Musterprüfungsordner Metallbau-Konstruktionstechnik
  • Musterprüfungsordner Feinwerk
  • Ausbildungsbegleiter Sammelmappe Theorie und Sammelmappe Praxis
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 2 (Komplettset für Metallbauer Konstruktionstechnik, inklusive Übungsaufgaben und Materialien)
  • Vorbereitungsset für die Gesellenprüfung Teil 1 (Komplettset für Metallbauer, inkl. Übungsaufgaben und Materialien)

An der Verlosung nimmt jeder teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 07.02.2025 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung Januar2025” geschehen.

Der Teilnehmer wählt selbst, für welchen Preis er an der Verlosung teilnehmen möchte. Mehrfachteilnahme ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden für jeden Preis getrennt unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen

Der Fachverband Metall NW verlost unter den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben 25 mal ein Exemplar des „ZINQ Planer 2025”. An der Verlosung nimmt jeder Teil, der seinen Namen, seine postalische Adresse sowie seine E-Mail-Adresse bis zum Einsendeschluss am 15.12.2024 zusendet. Dies kann über das Formular auf dieser Website oder per E-Mail an fvm@metallhandwerk-nrw.de mit dem Betreff “Verlosung ZINQ Planer 2025” geschehen.

Die 25 Gewinner werden unter den Teilnehmenden durch Los ermittelt. Sie werden per E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Gewinner werden auf unserer Website mit vollständigen Namen genannt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden.

Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, erfolgt die Verarbeitung und Speicherung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Daten werden 1 Jahr nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Die Gewinner haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie Berichtigung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Weiterhin steht ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu. Weitere Informationen darüber finden sich in unserer Datenschutzerklärung.